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Suizidhilfe in Deutschland – Die erste Leitlinie kommt

Wenn Patienten sterben wollen: Was Ärzte und Pflegende dann tun sollen, klärt jetzt erstmals eine brisante neue Leitlinie.

22.10.2026, 03:30 Uhr

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl assistierter Suizide in Deutschland werden am Donnerstag neue medizinische Handlungsempfehlungen vorgestellt. Die Leitlinie mit dem Titel „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ soll Fachkräften im Gesundheits- und Sozialbereich wissenschaftlich fundierte Orientierung geben – sowohl für die Bewertung solcher Anfragen als auch für die Gesprächsführung. Nach Angaben der Universität Halle, die die Präsentation organisiert, handelt es sich nach jahrelanger Vorbereitung um die erste interdisziplinäre Leitlinie zu diesem Themenfeld.

Ziel ist es demnach, Todeswünsche besser einordnen zu können, Betroffene sachgerecht zu informieren und zu beraten sowie die Voraussetzungen für eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid fachlich zu prüfen. Erarbeitet wurde die Leitlinie von Fachleuten unter anderem aus Medizin und Pflege sowie von Vertretungen aus Angehörigenorganisationen. Vorgesehen sind insgesamt 45 Empfehlungen.

Rechtslage in Deutschland

Die aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland verboten. Zulässig ist jedoch das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen, wenn dies dem ausdrücklichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Ebenfalls straffrei ist die Beihilfe zur Selbsttötung, etwa durch die Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels.

Ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts verletzt ein solches Verbot das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wenn die Entscheidung zum Suizid freiverantwortlich getroffen wird, können Menschen somit rechtlich Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen.

Seitdem wird aus dem Gesundheitswesen immer wieder ein klarer rechtlicher Rahmen gefordert. Zwar befasste sich der Bundestag 2023 mit mehreren Gesetzentwürfen zur Regelung der Sterbehilfe, doch fand keiner davon eine Mehrheit. Im September sprach sich zudem der Deutsche Juristentag für ein Gesetz zur Sterbebegleitung aus.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften weist darauf hin, dass bislang konkrete Standards für den Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Sicht fehlen.

Zahl assistierter Suizide gestiegen

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft hat die Zahl assistierter Selbsttötungen in Deutschland seit 2020 zugenommen. Beschäftigte in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens sähen sich deshalb immer häufiger mit entsprechenden Bitten konfrontiert. Besonders wichtig seien verbindliche Standards bei der Prüfung der Freiverantwortlichkeit und bei der Aufklärung über mögliche Alternativen.

Für das Jahr 2025 meldeten Suizidhilfe-Organisationen laut Universität Halle mehr als 1.200 assistierte Suizide. Die tatsächliche Zahl könnte demnach jedoch deutlich höher liegen.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, starben 2025 insgesamt 11.334 Menschen in Deutschland durch Suizid. Das entspricht einem Anstieg von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil an allen Todesursachen lag – ähnlich wie in den Jahren zuvor – bei 1,1 Prozent.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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