Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, die übliche Netzanzeige „telekom.de“ auf den Smartphones ihrer Kundinnen und Kunden durch einen Werbespruch zu ersetzen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
Demnach hatte das Unternehmen im Januar im Zuge einer Werbekampagne bei zahlreichen Mobilfunkkunden statt der gewohnten Netzkennung den Slogan „Im besten Netz“ eingeblendet. Der vzbv wertete dies als unzulässige Werbemaßnahme und zog gegen die Telekom Deutschland GmbH vor Gericht.
Die Kölner Richter gaben den Verbraucherschützern Recht. In der Entscheidung heißt es, die Gestaltung der Werbung stelle eine „unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern“ dar. Das Urteil stammt vom 17. September 2026 (Az. 33 O 55/26) und ist nach Angaben des vzbv noch nicht rechtskräftig. Die Telekom habe bereits Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Die Telekom widersprach der Bewertung in einer Stellungnahme. Das Unternehmen betonte, über das „mit Abstand beste“ 5G-Netz in Deutschland zu verfügen. Dies werde Jahr für Jahr durch unabhängige Mobilfunktests bestätigt. Der Slogan „im besten Netz“ sei deshalb klar und glaubwürdig mit der Telekom verbunden. Über diesen Wettbewerbsvorteil habe man die Kundinnen und Kunden informiert, erklärte ein Sprecher.
Jana Brockfeld aus der Rechtsdurchsetzung des vzbv erklärte laut Mitteilung, die Telekom habe die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht und so viele Verbraucherinnen und Verbraucher belästigt. Einige seien verunsichert gewesen und hätten sich gefragt, ob es ein Problem mit dem Mobilfunknetz oder dem eigenen Handy gebe. Besonders kritisch sei, dass die eingeblendete Werbung auf dem Smartphone-Display nicht einmal abgeschaltet werden konnte.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber