Wirtschaft

Schlappe für Ex-Krypto-König: Bankman-Fried blitzt ab

Vom Krypto-Wunderkind zum verurteilten Betrüger: Sam Bankman-Fried scheitert nun auch mit seinem nächsten Gerichtszug.

13.06.2026, 00:30 Uhr

Der frühere Kryptounternehmer Sam Bankman-Fried ist mit seiner Berufung gegen die Verurteilung wegen Betrugs zunächst nicht durchgedrungen. Ein aus drei Richtern bestehendes Berufungsgericht lehnte es ab, das Urteil aufzuheben, das eine Freiheitsstrafe von 25 Jahren vorsieht. Der 34-Jährige kann nun noch beantragen, dass das gesamte Gericht den Fall prüft, oder sich an den Obersten Gerichtshof der USA wenden.

Die Kryptobörse FTX, einst einer der weltweit größten Handelsplätze für digitale Währungen wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär kollabiert. Bankman-Fried wurde daraufhin auf den Bahamas festgenommen, an die USA ausgeliefert und 2024 schuldig gesprochen. Das Verfahren in der nächsten Instanz läuft weiterhin.

Streitpunkt: Milliardenlücke oder nur Geldknappheit?

Im Kern warf die Anklage Bankman-Fried keinen komplizierten Krypto-Sachverhalt, sondern klassischen Betrug vor: die missbräuchliche Verwendung von Kundengeldern. Neben FTX kontrollierte er auch den Hedgefonds Alameda Research, der riskante Geschäfte tätigte und sich Geld bei FTX beschaffte.

Für solche Kredite hätten eigentlich Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Zwar existierten dafür technische Kontrollmechanismen, doch nach Darstellung der Anklage war Alameda heimlich von diesen Regeln ausgenommen. Dadurch konnte der Fonds bei FTX enorme Fehlbeträge anhäufen. Als mehrere Alameda-Positionen scheiterten, entstand laut Staatsanwaltschaft ein Milliardenloch.

Bankman-Fried weist diese Darstellung zurück. Er argumentiert, FTX habe zwar unter einer Liquiditätskrise gelitten, sei aber im Grundsatz noch zahlungsfähig gewesen.

Berufung ohne Erfolg

Auf genau dieses Argument stützte sich auch seine Berufung. Seine Anwälte kritisierten, dass der Richter im ursprünglichen Verfahren ihnen untersagt hatte, den Geschworenen zu erklären, FTX hätte trotz Insolvenz Kunden und Investoren letztlich zurückzahlen können. Dies sei ein Verfahrensfehler gewesen.

Das Berufungsgericht sah das jedoch anders. Nach Auffassung der Richter spielte dieser Punkt keine entscheidende Rolle, weil der Betrug bereits mit den Geldtransfers an Alameda verwirklicht worden sei.

Begnadigung derzeit offenbar erst nach Verbüßung der Strafe

Bankman-Fried hat zudem bereits um Begnadigung ersucht. Aus Daten des US-Justizministeriums geht jedoch hervor, dass sich sein Antrag derzeit offenbar auf eine Begnadigung nach Verbüßung der 25-jährigen Haftstrafe bezieht. Eine solche Entscheidung könnte ihm später etwa die Wiedererlangung des Wahlrechts ermöglichen.

US-Präsident Donald Trump hatte Anfang des Jahres in einem Interview mit der New York Times erklärt, dass er keine Begnadigung für Bankman-Fried plane.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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