Wirtschaft

EU-Staaten kippen Kurs bei Flugverspätungen

Aufatmen für Fluggäste: Die drohende Kürzung der Entschädigung ist vorerst vom Tisch. Warum Hubig jetzt zufrieden ist.

12.06.2026, 17:31 Uhr

EU-Fluggastrechte: Kürzungen bei Entschädigungen vorerst verhindert

Geplante Einschnitte bei den Fluggastrechten in der Europäischen Union sind vorerst abgewendet. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament haben die Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Forderung fallen gelassen, Entschädigungen erst bei längeren Verspätungen auszuzahlen. Damit soll es dabei bleiben, dass Passagiere bereits ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen. Auch bei der Höhe der Entschädigungen soll es demnach keine Änderungen geben.

Nun fehlt noch die formale Zustimmung der Vertreter des Europäischen Parlaments, die am Montag erfolgen könnte. Danach müssten sowohl das Parlament insgesamt als auch die EU-Staaten noch formell zustimmen. Die neuen Regeln würden anschließend zwölf Monate später anwendbar.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begrüßte den Stand der Verhandlungen. Im Botschafterausschuss in Brüssel habe es einen großen Fortschritt bei der Überarbeitung der Fluggastrechte gegeben, erklärte sie. Entscheidend sei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin schon ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Auch die bisherigen Beträge blieben erhalten. Hubig sprach von einem wichtigen Verhandlungserfolg.

Verbesserungen beim Handgepäck angekündigt

Nach Angaben der Ministerin enthält der Kompromiss zudem mehrere konkrete Vorteile für Reisende. So soll es künftig leichter werden, Preise für Handgepäck zu vergleichen. Außerdem sollen Fluggäste besser darüber informiert werden, welche Rechte und Ansprüche ihnen bei Problemen zustehen. Nach Angaben eines EU-Diplomaten sollen Airlines bei Verspätungen künftig innerhalb von 96 Stunden darüber informieren müssen, welche Rechte Betroffene haben.

Über die Reform wird schon seit längerer Zeit gestritten. Die Mitgliedstaaten hatten sich im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, Entschädigungen künftig erst ab vier Stunden Verspätung zu gewähren. Das Europäische Parlament wollte hingegen an der bisherigen Drei-Stunden-Regel festhalten und die Höhe der Zahlungen weiterhin nach Flugdistanz staffeln.

Diese Entschädigungen sollen weiterhin gelten

Wird der Kompromiss endgültig angenommen, bleiben folgende Ausgleichszahlungen bestehen:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer

Voraussetzung bleibt, dass die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Im Zuge der Reform soll außerdem genauer festgelegt werden, welche Fälle als außergewöhnliche Umstände gelten und wann Airlines daher nicht haften. Die Regeln würden für Flüge mit EU-Airlines sowie für Verbindungen ausländischer Fluggesellschaften gelten, die in der EU starten.

So geht es weiter

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg mit dem von den Mitgliedstaaten übermittelten Text befassen. Danach fällt die Entscheidung, ob es tatsächlich zu einer Einigung kommt. Die Frist dafür läuft in der Nacht zu Dienstag ab. Falls bis Mitternacht kein Kompromiss zustande kommt, wäre die bereits 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform gescheitert.

Weitere Punkte der Reform

Neben den Entschädigungsregeln sollen mit der Neufassung auch Vorschriften zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien sowie zu Kosten beim Verfall einzelner Flugabschnitte geregelt werden. Außerdem sollen mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in die neuen Bestimmungen einfließen. Die derzeitigen EU-Fluggastrechte gelten im Kern bereits seit 2004.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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