Wirtschaft

Kassenchef schlägt Alarm: Hausärzte am Limit

Krankschreibung bald viel strenger? Die Koalition will Fehlzeiten senken – doch der Plan könnte Praxen erst recht überrollen.

03.07.2026, 03:30 Uhr

Die Pläne von Union und SPD, Krankmeldungen im Job zu verschärfen, stoßen auf wachsenden Widerstand. Zwar soll künftig grundsätzlich schon ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden und die telefonische Krankschreibung ohne Praxisbesuch wegfallen. Wie die neuen Regeln konkret umgesetzt werden sollen, ist nach Angaben der Bundesregierung aber noch offen.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte in Berlin, die genaue Ausgestaltung stehe erst noch bevor. Klar sei aus Sicht der Regierung lediglich: Die Pflicht zur Bescheinigung ab dem ersten Tag bedeute nicht automatisch, dass Beschäftigte auch am ersten Tag in eine Arztpraxis gehen müssten.

Kritik an Folgen für Praxen und Patienten

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt weiterhin vor den Folgen der Pläne. Vorstandschef Andreas Storm sagte, vor allem die Kombination aus dem Ende der telefonischen Krankschreibung und einer Attestpflicht ab Tag eins könne zu überfüllten Hausarztpraxen und mehr Belastung für das Praxispersonal führen.

Auch aus der SPD selbst kommen Vorbehalte. Der Gesundheitsexperte Christos Pantazis forderte, tiefgreifende Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeit müssten auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen. Derzeit gebe es keine Belege dafür, dass telefonische Krankschreibungen den Anstieg der Krankenstände verursacht hätten. Eine Pflicht-Bescheinigung ab dem ersten Tag dürfe zudem nicht dazu führen, dass Menschen mit leichten Erkrankungen unnötig in Praxen geschickt oder zusätzliche Bürokratie aufgebaut werde.

Merz: Bescheinigung ab Tag eins, aber nicht zwingend Praxisbesuch sofort

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in der ZDF-Sendung Maybrit Illner betont: Man müsse nicht am ersten Tag in die Arztpraxis, aber vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. In Betrieben sollen weiterhin auch abweichende Regelungen möglich bleiben.

Offen ist damit vor allem die praktische Frage, wie Beschäftigte die Bescheinigung rechtzeitig bekommen sollen. Konkrete Antworten dazu gab es aus der Regierung zunächst nicht. Das Gesundheitsministerium verwies auf die bereits bestehende Möglichkeit, eine Bescheinigung über eine Videosprechstunde zu erhalten. Zudem können Ärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen rückdatieren – nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel um bis zu drei Tage und nur nach sorgfältiger Prüfung.

Wüst drängt auf pragmatische Klarstellung

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich für eine praktikable Lösung aus. Entscheidend sei die Frage, ob man die Krankschreibung bereits "am" ersten Tag brauche oder nur "für" den ersten Tag. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn Arbeitnehmer auch erst am zweiten oder dritten Krankheitstag zum Arzt gehen und sich die Arbeitsunfähigkeit dann noch für die vorherigen Tage bescheinigen lassen könnten. Die aktuelle Debatte könne deshalb ein Anlass für eine notwendige Klarstellung sein.

Weitere politische Kritik

Die Pläne sorgen auch in der Opposition für scharfe Reaktionen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte, die Vorhaben zurückzunehmen. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte, von Entbürokratisierung könne keine Rede sein, wenn Beschäftigte stärker belastet würden.

Vizekanzler Lars Klingbeil hatte die Verschärfungen zuvor als Ergebnis eines Kompromisses in der Koalition verteidigt und zugleich betont, dass nun praktikable Lösungen gefunden werden müssten. Gesundheitsministerin Nina Warken hatte erklärt, niemand solle krank in eine Praxis gezwungen werden. Digitale Angebote wie Videosprechstunden beim behandelnden Hausarzt sollten deshalb weiter möglich bleiben und stärker genutzt werden.

Telefonische Krankschreibungen nur mit kleinem Anteil

Krankenkassen und Ärzteverbände verweisen seit Langem darauf, dass sich die telefonische Krankschreibung bewährt habe. Nach einer Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer lag ihr Anteil in den Jahren 2020 bis 2023 nur bei 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen pro Jahr.

Hinzu kommt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren Beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet. Der Anstieg um 3,6 Tage gegenüber 2021 dürfte demnach auch damit zusammenhängen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Anfang 2022 elektronisch übermittelt werden. Dadurch werde die Arbeitsunfähigkeit vollständiger erfasst.

Debatte über hohe Fehlzeiten und Montags-Krankmeldungen

Kanzleramtschef Thorsten Frei verteidigte die Pläne mit Blick auf das Arbeitsvolumen. Bei RTL/ntv sagte der CDU-Politiker, es gebe besonders zu Wochenbeginn und zum Wochenende viele Krankheitstage. Für die gesetzliche Umsetzung werde aber eine pragmatische Lösung gefunden werden müssen.

Eine Analyse des wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigt für 2024, dass 37 Prozent der wöchentlichen Krankmeldungen auf Montage entfielen. Allerdings sind darin auch Fälle vom Wochenende enthalten, wenn Arztpraxen meist geschlossen sind. Weil Krankschreibungen oft bis Freitag laufen, steigt der Krankenstand statistisch zum Ende der Woche. Daraus abzuleiten, dass Beschäftigte besonders häufig den Freitag zum "Krankfeiern" nutzten, hält die Analyse für wenig plausibel – zumal der Freitag der Werktag mit den wenigsten neuen Krankmeldungen ist.

Teilkrankschreibung als möglicher Ansatz

DAK-Chef Storm plädiert deshalb dafür, stärker auf Teilkrankschreibungen zu setzen, um den Krankenstand wirksamer zu senken. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte eher im Arbeitsprozess halten könne. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung gebe es bereits ein Instrument, das in diese Richtung weiterentwickelt werden könne.

Auch Gesundheitsministerin Warken bereitet eine solche Regelung vor. Beschäftigte mit längeren Erkrankungen sollen sich auf Wunsch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig nur teilweise krankschreiben lassen können – etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen