Das umstrittene Heizungsgesetz soll in seiner bisherigen Form weitgehend verschwinden. Die schwarz-rote Koalition will zentrale Bestandteile der unter der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regeln zurücknehmen. Künftig soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz laufen. Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundeskabinett beschlossen; nun ist der Bundestag am Zug.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte in Berlin, ein erzwungener Austausch von Heizungen oder ein Verbot bestimmter Technologien werde es nicht mehr geben. Die Bundesregierung wolle mehr Planungs- und Investitionssicherheit schaffen und den Eigentümern mehr Freiheit bei der Wahl des Heizsystems lassen.
Ziele der Koalition
Nach dem Entwurf sollen Hauseigentümer wieder selbst entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen. Die Koalition begründet den Kurswechsel damit, dass einzelne Vorgaben des bisherigen Gesetzes zu kompliziert und im Alltag schwer umsetzbar gewesen seien. Zugleich solle verhindert werden, dass Mieter finanziell überlastet werden.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte, mit der Reform werde ein Kapitel beendet, das viele Bürger verunsichert habe. Dabei war sie an den bisherigen Regelungen in der Ampel-Zeit selbst beteiligt.
Welche Regeln gestrichen werden sollen
Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Abschaffung des bisherigen Paragrafen 71, der die Anforderungen an neue Heizungsanlagen festlegt. Dort war die sogenannte 65-Prozent-Regel verankert: Neue Heizungen sollten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit 2024 galt diese Vorgabe zunächst für Neubauten in neuen Baugebieten, für Bestandsgebäude bestanden längere Übergangsfristen. Bereits laufende Heizungen durften weiter genutzt werden.

Gerade diese Regel war stark kritisiert worden, weil viele sie als kleinteilig, schwer verständlich und zu bürokratisch empfanden. Reiche sprach in diesem Zusammenhang von einem faktischen Zwang zur Wärmepumpe.
Auch Paragraf 72 soll wegfallen. Dabei geht es um die bisherige Begrenzung der Laufzeit alter Heizkessel, eine Vorschrift, die schon vor der Ampel bestand.
Was das neue Gesetz vorsieht
Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen und Biomasseanlagen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Anlagen ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Im Gesetzentwurf ist dazu eine sogenannte Bio-Treppe vorgesehen:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Für bereits bestehende Heizungen soll ab 2028 zusätzlich eine Grüngasquote eingeführt werden, die zunächst bei bis zu einem Prozent startet.
Nicht mehr vorgesehen ist die bisherige Regel, nach der Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Begründung der Bundesregierung
Reiche betonte, die Wärmepumpe werde auch künftig eine Schlüsseltechnologie bleiben. Mit steigender Nachfrage könnten die Preise sinken. Viele Eigentümer hätten sich bislang mit Investitionen zurückgehalten. Durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe gebe es nun jedoch wieder mehr Alternativen.
Im Neubau werde die Wärmepumpe nach Einschätzung der Ministerin häufig weiterhin die naheliegende Lösung sein. Bauministerin Hubertz verwies zudem darauf, dass für Neubauten ab 2030 das Prinzip des Nullemissionsgebäudes gelten solle. Dadurch werde der Einbau von Gas- oder Ölheizungen, die überwiegend fossil betrieben werden, faktisch kaum noch möglich sein.
Für Bestandsgebäude argumentiert die Bundesregierung, dass Wärmepumpen nicht überall wirtschaftlich oder technisch sinnvoll seien – etwa wenn Gebäude unsaniert sind oder die Kosten zu hoch ausfallen. In solchen Fällen solle auch eine effiziente Gasheizung mit biogenem Brennstoffanteil möglich bleiben.
Folgen für die Klimaziele
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, die EU peilt dies bis 2050 an. Klimaneutralität bedeutet, dass unterm Strich keine zusätzlichen Treibhausgase mehr freigesetzt werden. Dafür müssten fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle eigentlich weitgehend ersetzt oder ihre Emissionen abgeschieden werden.
Hubertz betonte, dass die Klimaschutzanforderungen grundsätzlich bestehen blieben. Geplant ist, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt im Jahr 2030 die Klimawirkung des Gesetzes überprüfen und bei Bedarf neue Reformvorschläge vorlegen.
Kritik kommt jedoch von Umweltverbänden und den Grünen. Der Grünen-Politiker Michael Kellner warnte, der Verzicht auf das Aus für fossile Brennstoffe ab 2045 gefährde das deutsche Klimaziel. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie hält die Vorgaben für unzureichend. Die EU-Gebäuderichtlinie verlange, dass der Gebäudebestand bis 2050 vollständig klimaneutral mit Wärme versorgt werde. Eine Quote von nur 60 Prozent erneuerbarer Energien in neuen Heizungen ab 2040 reiche dafür nicht aus.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, nannte die Reform klimapolitisch verheerend. Fossile Heizungen würden mitten in der Energiekrise wieder attraktiv gemacht – mit Folgen weit über 2045 hinaus. Haushalte blieben damit aus ihrer Sicht weiter den Preisschwankungen bei Öl und Gas ausgesetzt.
Was Mieter und Vermieter erwartet
Die Koalition hat sich auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Demnach sollen künftige Kostenrisiken etwa bei Netzentgelten, CO2-Preis und Biogas zwischen Mietern und Vermietern jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden.
Der Mieterbund begrüßte die Pläne. Hintergrund ist die Sorge, dass Vermieter weiterhin eher günstige Gasheizungen einbauen könnten, während die Bewohner später die steigenden Betriebskosten tragen müssten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) machte deutlich, dass Vermieter sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssten, wenn sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden. Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle werden.
Warnungen vor steigenden Kosten
Viele Verbände sehen gerade bei neuen Gasheizungen erhebliche finanzielle Risiken. Sie verweisen auf langfristig steigende Belastungen durch CO2-Preise, Gasnetzentgelte und teurere Biogase. Das Umweltinstitut München etwa bezweifelt, dass erneuerbare Gase in ausreichender Menge verfügbar sein werden, um den künftigen Bedarf im Gebäudesektor zu decken. Zudem seien sie ineffizient in der Herstellung und deshalb teuer.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox kosten Gastarife mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe derzeit im Schnitt rund 1,05 Cent pro Kilowattstunde mehr als herkömmliches Gas. Für eine Familie in einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergäben sich ab 2029 dadurch zusätzliche Kosten von etwa 210 Euro im Jahr. Das entspräche einem Aufschlag von rund 10 Prozent gegenüber heutigen Gaskosten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion