Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Künftig sollen finanzielle Risiken nach einem Heizungstausch zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Auf die Neuregelungen einigten sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, mit der Einigung beim Mieterschutz sei das letzte offene Puzzlestück gesetzt, damit sei der Weg für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz frei. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer wichtigen Verständigung zum Schutz vor hohen Heizkosten. Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden.
Bereits Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizungsrecht vorgelegt. Umstritten waren danach vor allem die Regeln zum Mieterschutz, nachdem vor steigenden Nebenkosten gewarnt worden war. Vor allem die SPD drängte auf stärkere Schutzvorgaben. Das Kabinett soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz voraussichtlich Mitte Mai beschließen, anschließend wird sich der Bundestag damit befassen.
Einigung auf hälftige Aufteilung
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, Klimaschutz müsse für Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Deshalb würden die Kostenrisiken bei CO2-Kosten, Netzentgelten und Biogas konsequent halbiert. Die Regelung soll für bestehende und künftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.
Wenn Vermieter beim Neueinbau erneut eine Gas- oder Ölheizung wählen, sollen sie sich künftig erstmals an laufenden Kosten beteiligen, darunter Netzentgelte und Brennstoffkosten. Aus Sicht der SPD sollen Eigentümer damit auch wirtschaftlich Verantwortung übernehmen, wenn sie weiter auf fossile Technik setzen. Hubig unterstrich, dass Vermieter bei der Entscheidung für eine neue fossile Heizung an den laufenden Heizkosten beteiligt werden müssten.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, entscheidend sei, Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammenzubringen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach von einem fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, weil die einen über die Heiztechnik entschieden und die anderen im Alltag die Kosten trügen.
Umstrittene Reform
Die von der früheren Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend verändert werden. Vor allem zentrale und umstrittene Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes sollen entfallen.
Im Mittelpunkt steht die 65-Prozent-Regelung. Nach bisherigem Recht sollen neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen, funktionierende Heizungen dürfen weiter genutzt werden.
Kernpunkte des neuen Gesetzes
Nach den Plänen der Koalition soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen auch künftig möglich bleiben. Ab Januar 2029 sollen diese Anlagen jedoch schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden, etwa mit Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen. Vorgesehen ist dafür eine sogenannte Bio-Treppe mit vier Stufen bis 2040.
Für bereits bestehende Heizungen soll ab 2028 zusätzlich eine Grüngasquote gelten. Die Koalition will das neue Gesetz nach eigenen Angaben technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher gestalten. Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben.
So soll die Kostenbremse greifen
Die nun erzielte Einigung betrifft Fälle, in denen in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ersetzt wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird. In den ersten drei der vier geplanten Stufen der Bio-Treppe sollen sich Mieter und Vermieter den Preisanteil für die vorgeschriebenen biogenen Brennstoffe jeweils zur Hälfte teilen.
Ab 2028 sollen außerdem die anfallenden CO2-Kosten sowie die Gasnetzentgelte ebenfalls je zur Hälfte zwischen beiden Seiten aufgeteilt werden.
Gemischtes Echo
Der Deutsche Mieterbund bewertete die Einigung als wichtigen Schritt. Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte, eine hälftige Teilung der CO2-Kosten, der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile zwischen Mietern und Vermietern sei ein wichtiger Beitrag zu mehr Fairness. Ein weitergehender Vorschlag des Mieterbunds für einen Heizkostendeckel sei jedoch nicht übernommen worden, weil die Union ihn nicht unterstützt habe. Die nun vereinbarte 50/50-Regelung könne aber dafür sorgen, dass Vermieter stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt würden und Anreize für klimafreundliche sowie wirtschaftliche Heizlösungen entstünden.
Scharfe Kritik kam dagegen vom Eigentümerverband Haus & Grund. Dessen Präsident Kai Warnecke sprach von einem politischen Offenbarungseid. Mieter sollten vor Kosten geschützt werden, die aus seiner Sicht allein der Staat verursache – etwa durch CO2-Preis, hohe Netzentgelte und alternative Brennstoffe. Die Belastungen einseitig auf Immobilieneigentümer abzuwälzen und das als Mieterschutz zu bezeichnen, sei kein verantwortungsvolles politisches Handeln. Warnecke warnte vor Folgen wie ausbleibendem bezahlbarem Wohnraum, einem sich verschlechternden Immobilienbestand und Schäden für die private Altersvorsorge.
Umweltverbände warnen weiterhin vor einer möglichen Kostenfalle bei Gasheizungen. Sie verweisen auf langfristig steigende CO2-Preise, höhere Gasnetzentgelte und zusätzliche Belastungen durch Biogase. Kritiker sehen zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudesektor, weil die Abhängigkeit von fossilen Energien verlängert werde.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion