Berlin

Gericht stoppt Weimer im Streit um Berliner Buchladen

Gericht stoppt Weimer: Warum er die Betreiber eines Berliner Buchladens plötzlich nicht mehr 'Extremisten' nennen darf

30.04.2026, 10:12 Uhr

Gericht untersagt Weimer Bezeichnung von Berliner Buchhändlerinnen als „politische Extremisten“

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Damit setzten sich die Buchhändlerinnen vorläufig gegen eine Äußerung Weimers in einem Interview der „Zeit“ durch. Der Kulturstaatsminister hatte eine geforderte Unterlassungserklärung zuvor nicht abgegeben. Gegen den Beschluss kann er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Weimer wollte sich bei einem Termin in Potsdam zunächst nicht zu der Entscheidung äußern. Eine Sprecherin seiner Behörde erklärte, der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei am Vormittag eingegangen und werde nun sorgfältig geprüft.

Gericht sieht keine belastbare Grundlage

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremistinnen seien. Für eine solche Bewertung gebe es jedoch keine belastbare Tatsachengrundlage.

Weimer habe auch auf Nachfrage des Gerichts nicht nachvollziehbar darlegen können, auf welche konkreten Erkenntnisse er seine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Buchhandlung gestützt habe.

Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis

Hintergrund ist der Konflikt um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, obwohl sie zuvor von einer Jury ausgewählt worden waren. Zur Begründung verwies er auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Welche Vorwürfe konkret gegen die Geschäfte bestehen sollen, blieb bislang unklar.

Der Vorgang hatte scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche ausgelöst.

In dem Interview wurde Weimer gefragt, warum er in die Preisvergabe eingegriffen habe. Er antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Gegen diese Einordnung gingen die Betreiberinnen des Berliner Buchladens mit einem Eilantrag und einer Klage vor.

Anwalt sprach von stigmatisierender Bezeichnung

Der Anwalt der Buchhändlerinnen, Jasper Prigge, hatte bereits im März erklärt, Weimer greife rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten sei stigmatisierend. Unter dem Aktenzeichen VG 6 K 231/26 läuft dazu auch ein Klageverfahren.

Aus dem Umfeld des Kulturstaatsministers hieß es damals, Weimer habe die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Zudem wurde argumentiert, die beanstandete Aussage enthalte – ebenso wie die Frage im Interview – keinen Bezug zu einer konkreten Person. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu äußern.

Weitere Verfahren der drei Buchläden

Unabhängig davon gehen die drei von der Streichung betroffenen linken Buchläden – „Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin – auch juristisch gegen ihren Ausschluss von der Preisträgerliste vor.

Nach Angaben ihrer Anwälte verlangen sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin zusätzlich Einblick in die Abläufe der Preisvergabe. Es bestehe ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum in bislang beispielloser Weise Einfluss auf die Entscheidung genommen habe.

Wann das Gericht darüber entscheidet, ist noch offen. Einen Verhandlungstermin gibt es nach Gerichtsangaben bislang nicht.

Der Deutsche Buchhandlungspreis zeichnet rund 100 besonders engagierte kleine Buchhandlungen aus. Die Preisgelder liegen zwischen 7.000 und 25.000 Euro und gelten für viele Häuser auch als wichtige finanzielle Unterstützung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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