Berlin

Gericht stoppt Weimer im Streit um Berliner Buchladen

Gericht stoppt Weimer: Warum er die Betreiber eines Berliner Buchladens plötzlich nicht mehr 'Extremisten' nennen darf

30.04.2026, 10:12 Uhr

Gericht verbietet Weimer Bezeichnung Berliner Buchhändlerinnen als „politische Extremisten“

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Gegen den Beschluss kann Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Weimer äußerte sich bei einem Termin in Potsdam zunächst nicht inhaltlich und sagte lediglich: „Heute geht es um die Kunst.“ Eine Sprecherin seiner Behörde erklärte, der Beschluss sei eingegangen und werde nun geprüft.

Gericht sieht keine belastbare Grundlage

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen. Der Satz aus einem Interview mit der „Zeit“ sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremistinnen seien. Für diese Bewertung gebe es jedoch keine belastbare Tatsachengrundlage.

Das Gericht monierte zudem, dass Weimer nicht nachvollziehbar erklärt habe, warum über das sogenannte Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen zur Buchhandlung eingeholt wurden. Unklar sei außerdem, nach welchem Maßstab der Verfassungsschutz überhaupt „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ mitteile.

Nach Einschätzung der Richter trägt selbst die Feststellung solcher Erkenntnisse nicht die zugespitzte Bewertung als „politische Extremisten“. Weimer hätte vor einer solchen Bezeichnung die ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Tatsachenermittlung ausschöpfen müssen, so das Gericht.

Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis

Hintergrund ist der Konflikt um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, obwohl sie zuvor von einer Jury ausgewählt worden waren. Zur Begründung verwies er auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Welche Vorwürfe konkret gegen die Geschäfte bestehen sollen, wurde bis heute nicht öffentlich bekannt.

In dem Interview wurde Weimer gefragt, warum er in die Preisvergabe eingegriffen habe. Er antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Gegen diese Einordnung gingen die Betreiberinnen des Berliner Buchladens mit einem Eilantrag und einer Klage vor.

Weimer bleibt bei seiner Linie

Bereits vor dem Gerichtsverfahren hatte Weimer eine geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Aus seinem Umfeld hieß es damals, die beanstandete Aussage habe – ebenso wie die Interviewfrage – keinen Bezug zu einer konkreten Person. Dieser Sicht folgte das Gericht ausdrücklich nicht.

Nach dem Beschluss betonte eine Sprecherin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Behörde habe die drei nicht ausgezeichneten Buchhandlungen nie namentlich genannt. Zugleich erklärte sie, grundsätzlich dürfe es auch künftig keine Förder- oder Preisgelder für Institutionen geben, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Anwalt spricht von stigmatisierender Bezeichnung

Der Anwalt der Buchhändlerinnen, Jasper Prigge, hatte bereits im März erklärt, Weimer greife rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten sei stigmatisierend. Unter dem Aktenzeichen VG 6 K 231/26 läuft dazu auch ein Klageverfahren.

Die Anwälte der betroffenen Buchläden sehen sich durch die Eilentscheidung nun zusätzlich bestätigt. Aus ihrer Sicht zeigt der Beschluss auch, dass das Haber-Verfahren, das derzeit Gegenstand weiterer Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln ist, rechtlich fragwürdig sein könnte.

Weitere Verfahren der drei Buchläden

Unabhängig davon gehen die drei von der Streichung betroffenen linken Buchläden – „Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin – auch juristisch gegen ihren Ausschluss von der Preisträgerliste vor.

Nach Angaben ihrer Anwälte verlangen sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin zusätzlich Einblick in die Abläufe der Preisvergabe. Es bestehe ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum in bislang beispielloser Weise Einfluss auf die Entscheidung genommen habe. Wann darüber entschieden wird, ist weiter offen.

Der Deutsche Buchhandlungspreis zeichnet rund 100 besonders engagierte kleine Buchhandlungen aus. Die Preisgelder liegen zwischen 7.000 und 25.000 Euro und gelten für viele Häuser als wichtige finanzielle Unterstützung.

Kritik aus der Opposition und neuer Druck auf Weimer

Die Entscheidung erhöht auch den politischen Druck auf Weimer. Der Grünen-Politiker Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, riet ihm, die Entscheidung zu akzeptieren und künftig darauf zu verzichten, den Verfassungsschutz gegen Buchhandlungen einzusetzen. Der Linken-Politiker David Schliesing sprach von einer Gelegenheit für Einsicht und Umkehr.

Für Weimer ist der Beschluss eine weitere Belastung zum Ende seines ersten Jahres im Amt. Der parteilose Kulturstaatsminister war seit seinem Amtsantritt im Mai 2025 bereits mehrfach in Kontroversen geraten – unter anderem wegen Debatten über angebliche linke „Cancel Culture“, Gendern, Vorgänge rund um die Berlinale sowie Proteste bei kulturpolitischen Terminen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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