Urteil gegen Marius Borg Høiby in Oslo erwartet
In einem der aufsehenerregendsten Strafverfahren der vergangenen Jahre in Norwegen fällt heute ab 8.30 Uhr in Oslo das Urteil gegen Marius Borg Høiby, den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit. Dem 29-Jährigen wurden im Prozess unter anderem Vergewaltigung, Gewalttaten und Drogendelikte vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.
Wer ist Marius Borg Høiby?
Marius Borg Høiby ist der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit aus ihrer früheren Beziehung mit Morten Borg. Nachdem seine Mutter den heutigen Kronprinzen Haakon kennengelernt hatte, wuchs Høiby im Umfeld der norwegischen Königsfamilie auf. Er ist Halbbruder von Prinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus.
Zwar gehört er zur Familie, zählt aber nicht zum offiziellen Königshaus und übernimmt keine repräsentativen Aufgaben. In der Vergangenheit sprach Høiby öffentlich über Drogenprobleme und psychische Belastungen. Einen festen Beruf hat er nicht.
Welche Vorwürfe stehen im Raum?
Gegen Høiby wurden insgesamt 40 Anklagepunkte erhoben, in 39 Fällen verlangt die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung. Besonders schwer wiegen vier Vergewaltigungsvorwürfe nach norwegischem Recht. Betroffen sind vier Frauen. Laut Anklage soll Høiby sie missbraucht und dabei gefilmt haben, während sie schliefen. In einem Fall geht es demnach auch um Penetration.
Diese Vorwürfe weist er zurück. Andere Taten hat er jedoch eingeräumt, darunter Körperverletzung, Drohungen, Verstöße gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer ehemaligen Freundin, ein Drogendelikt sowie mehrere Verkehrsverstöße.

Belastung für die Royals
Der Fall trifft die norwegische Königsfamilie in einer ohnehin schwierigen Phase. Mette-Marit und andere Angehörige hielten sich zwar vom Gerichtssaal fern, besuchten Høiby aber regelmäßig in Haft.
Zusätzlich steht die Kronprinzessin gesundheitlich unter großem Druck: Sie ist schwer erkrankt und benötigt dringend eine neue Lunge. Zudem sorgt ihre frühere Verbindung zu dem US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein seit Monaten für Kritik in Norwegen.
So verlief der Prozess
Der Prozess dauerte sieben Wochen und fand zwischen Anfang Februar und Mitte März statt. Neben Høiby sagten zahlreiche Zeugen aus, darunter frühere Partnerinnen, Freunde, Nachbarn, Bekannte, Wissenschaftler und Ermittler.
Eine zentrale Rolle spielten Daten von Høibys Mobiltelefonen. Fotos, Videos, zahlreiche SMS mit den mutmaßlich Geschädigten sowie Internet-Suchverläufe wurden vor Gericht ausgewertet. Dabei wurden auch intime Details aus seinem Privatleben öffentlich. Høiby warf den Medien mehrfach unter Tränen vor, ihn schon seit seiner Kindheit zu verfolgen, und verteidigte dabei auch seine Eltern.
Warum sitzt er in Untersuchungshaft?
Kurz vor dem Prozess wurde Høiby erneut festgenommen, nachdem er nach Angaben der Ermittler abermals gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstoßen haben soll. Medienberichten zufolge hatten die beiden trotz bestehenden Verbots in den Monaten vor dem Verfahren wieder intensiven Kontakt.
Mehrfach bemühte sich Høiby darum, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, notfalls unter Auflagen wie einer elektronischen Fußfessel. Auch kurz vor der Urteilsverkündung scheiterte ein weiterer Antrag, bei dem er unter anderem auf den schlechten Gesundheitszustand seiner Mutter verwiesen hatte.
Ablauf der Urteilsverkündung
Nach Gerichtsangaben werden die Richter zunächst eine knappe Zusammenfassung der Entscheidung vortragen. Dieser Teil dürfte etwa eine bis anderthalb Stunden dauern. Anschließend wird das schriftliche Urteil an die Presse weitergegeben.
Høiby wird diesmal nicht persönlich im Gericht erscheinen. Wie das Gericht mitteilte, darf er die Verkündung aus gesundheitlichen Gründen per Videoverbindung aus dem Gefängnis verfolgen.
Welche Strafe droht?
Sowohl Anklage als auch Verteidigung rechnen offenbar mit einer Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte zum Ende des Verfahrens sieben Jahre und sieben Monate Haft. Høibys Anwälte plädierten dagegen auf eine Strafe von eineinhalb Jahren für jene Delikte, die ihr Mandant gestanden hat.
Bei den schwersten Vorwürfen, den Vergewaltigungsanklagen, beantragte die Verteidigung einen Freispruch. Beide Seiten sind dafür, die bereits verbrachte Zeit in Untersuchungshaft auf eine mögliche Haftstrafe anzurechnen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion