Vondrousova nach versäumtem Dopingtest bis 2030 gesperrt
Die frühere Wimbledon-Siegerin Marketa Vondrousova ist wegen eines nicht wahrgenommenen Dopingtests für vier Jahre gesperrt worden. Die Sperre gilt bis zum 21. Juni 2030. Wie die International Tennis Integrity Agency (ITIA) mitteilte, wird der Vorfall vom 3. Dezember 2025 nach den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen wie ein positiver Test gewertet.
Nach Angaben der Behörde soll damit verhindert werden, dass Athletinnen oder Athleten durch das Auslassen einer Kontrolle einer strengeren Strafe entgehen. Vondrousova, die seit Januar nicht mehr auf der WTA-Tour gespielt hat, kann gegen das Urteil noch vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas Einspruch einlegen.
Vondrousova spricht von Angst und Überlastung
Die 26 Jahre alte Tschechin hatte den versäumten Test bereits im April mit einer Angststörung erklärt. Auf Instagram schrieb die Wimbledon-Gewinnerin von 2023, sie sei nach Monaten großer körperlicher und seelischer Belastung an einem Tiefpunkt angekommen.
Sie schilderte, ein Doping-Kontrolleur habe spät am Abend an ihrer Haustür geklingelt, ohne sich aus ihrer Sicht ausreichend auszuweisen. Aus Angst habe sie in diesem Moment so reagiert, wie es jemand tue, der sich unsicher fühle. Es sei ihr nicht darum gegangen, einer Kontrolle auszuweichen, sondern darum, sich sicher zu fühlen.
Zudem sprach Vondrousova offen über ihre psychische Verfassung. Sie habe über längere Zeit mit Verletzungen, anhaltendem Leistungsdruck und Schlafproblemen zu kämpfen gehabt. Das habe sie stark zermürbt. Hinzu kämen jahrelange Hassnachrichten und Drohungen, durch die sie sich inzwischen selbst in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühle.
ITIA hält Begründung für nicht ausreichend
Laut ITIA brachte die Tennisspielerin bei der Anhörung ebenfalls vor, dass Stress, ihre psychische Gesundheit und Sicherheitsbedenken ihre Entscheidung beeinflusst hätten. Die Behörde wertete diese Argumente jedoch nicht als ausreichende Rechtfertigung.
ITIA-Chefin Karen Moorhouse betonte, die Kontrolleure seien professionell geschult. Zudem werde darauf geachtet, dass die begleitende Aufsichtsperson immer dasselbe Geschlecht habe wie die getestete Spielerin oder der getestete Spieler. Nach ihren Worten tragen die Kontrolleure stets einen Ausweis bei sich, und die Athletinnen und Athleten hätten außerdem die Möglichkeit, deren Identität auf anderem Weg überprüfen zu lassen, falls Zweifel bestehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion