Politik

Warum der Generalbundesanwalt Klette nicht loslässt

Trotz neuer Verurteilung treibt der Staat den Fall Daniela Klette weiter voran – warum die RAF-Taten ihn nicht loslassen

16.06.2026, 00:15 Uhr

Die Bundesanwaltschaft hält ein weiteres Strafverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette trotz ihrer jüngsten Verurteilung für notwendig. Generalbundesanwalt Jens Rommel sagte am Montagabend in Karlsruhe, die Klärung individueller Schuld sei gerade für die Opfer und deren Angehörige von großer Bedeutung. Der Rechtsstaat müsse die Geschehnisse und die Verantwortung einzelner Beteiligter auch in diesem wichtigen Kapitel der Geschichte der Bundesrepublik sachlich und konsequent aufarbeiten.

Vorwürfe wegen lange zurückliegender Taten

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Anklage gegen die 67-Jährige erhoben. Vorgeworfen werden ihr unter anderem zweifacher versuchter Mord, Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischer Menschenraub sowie besonders schwerer Raub als Mittäterin. Ob die Anklage zugelassen und ein Prozess angesetzt wird, hat das Gericht bislang noch nicht entschieden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens in Frankfurt stehen Straftaten, die Klette während ihrer Zeit in der Roten Armee Fraktion begangen haben soll. Sie wurde der sogenannten dritten RAF-Generation zugerechnet. Zwar ist eine Mitgliedschaft in der linksextremistischen Terrorgruppe inzwischen verjährt, dennoch wirft die Karlsruher Behörde ihr unter anderem eine Mitverantwortung für drei RAF-Anschläge in den Jahren 1990 bis 1993 vor.

Urteil aus Verden könnte Folgen haben

Ende Mai hatte das Landgericht Verden Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war sie zwischen 1999 und 2016, also nach dem Ende ihrer RAF-Zeit, gemeinsam mit den mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub an Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beteiligt. Dabei ging es unter anderem um schweren Raub, versuchten schweren Raub, Verstöße gegen das Waffengesetz, erpresserischen Menschenraub und schwere räuberische Erpressung.

Generalbundesanwalt Rommel
Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Bundesanwaltschaft. (Archivbild) Quelle: Bernd Weißbrod/dpa

Das Urteil aus Verden ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, müsste das Oberlandesgericht Frankfurt diese Strafe nach den Worten Rommels bei einer möglichen Entscheidung berücksichtigen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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