Warken dringt auf lockerere Bauvorgaben für Pflegeheime
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Länder aufgefordert, die baurechtlichen Anforderungen für Pflegeheime zu senken, um die Kosten in der Pflege zu begrenzen. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte die CDU-Politikerin, die gesetzlichen Vorgaben sollten auf ein notwendiges Minimum zurückgeführt werden. Aus ihrer Sicht seien manche Regeln mit guter Absicht zu weit gegangen, etwa bei der vorgeschriebenen Zimmergröße oder den Flächen für Gemeinschaftsräume.
Warken kritisierte, dass derzeit zu vieles starr vorgeschrieben sei und es an Flexibilität fehle. Das verteuere auch die Pflegeplätze in stationären Einrichtungen. Für die entsprechenden Regelungen sind die Bundesländer verantwortlich.
Ministerin verteidigt geplante Einsparungen
Zugleich stellte sich Warken hinter die vorgesehenen Kürzungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner, die zur Stabilisierung der Pflegeversicherung beitragen sollen. Sie verwies darauf, dass sich die von den Pflegekassen finanzierten Zuschläge zwischen 2022 und 2025 auf mehr als sieben Milliarden Euro verdoppelt hätten.
Nach ihren Worten sollen die Zuschläge nicht gestrichen werden. Allerdings würden die höheren Entlastungsstufen künftig jeweils später greifen. Auch dann übernehme die Pflegeversicherung weiterhin deutlich mehr Kosten als noch vor 2022.
Die Zuschläge richten sich nach der Dauer des Heimaufenthalts und sollen die Bewohnerinnen und Bewohner bei steigenden Eigenanteilen entlasten. Ein Ministeriumsentwurf sieht vor, dass die höheren Zuschüsse künftig jeweils erst sechs Monate später einsetzen. Dadurch sollen die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlastet werden. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem ein Milliardendefizit im Jahr 2027 ausgeglichen und steigende Beiträge vermieden werden sollen.
Kommunen sollen an anderer Stelle entlastet werden
Warken wies außerdem die Kritik des Deutschen Städtetags zurück. Dieser hatte vor zusätzlichen Belastungen für Städte und Gemeinden gewarnt. Dem Gesetzentwurf zufolge könnten Ländern und Kommunen im kommenden Jahr bei der Sozialhilfe, insbesondere bei der Hilfe zur Pflege, Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro entstehen.
Die Ministerin räumte ein, dass veränderte Zuschlagsregeln Auswirkungen haben könnten. Gleichzeitig betonte sie, dass es an anderer Stelle Entlastungen geben solle und mehr Planungssicherheit geschaffen werde. Als Beispiele nannte sie eine künftige jährliche Dynamisierung der Leistungen sowie einen stärkeren Fokus auf Prävention, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder hinauszuzögern.
Nach Einschätzung Warkens könnten die geplanten Entlastungen die befürchteten zusätzlichen Belastungen langfristig insgesamt ausgleichen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion