Politik

Trump greift US-Geburtsrecht erneut an

Trump blitzte mit seinem Angriff aufs US-Geburtsrecht ab – jetzt startet er den nächsten Vorstoß. Was steckt diesmal dahinter?

07.08.2026, 15:42 Uhr

Trump nimmt neuen Anlauf gegen automatisches Geburtsrecht in den USA

Nach einer Niederlage vor dem Obersten Gericht der USA startet Präsident Donald Trump einen weiteren Versuch, das Geburtsrecht für bestimmte Gruppen einzuschränken. Künftig sollen Kinder nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Mütter ausschließlich zum Zweck der Entbindung in die Vereinigten Staaten einreisen. Trump unterzeichnete dazu ein Dekret, das laut Regierung gegen sogenannten „Geburtstourismus“ gerichtet ist. Auch gegen diesen Schritt dürften neue Klagen folgen.

Vize-Stabschef Stephen Miller erklärte, manche Reisende gäben etwa einen Besuch in Disneyland als Grund für ihre Einreise an, wollten in Wirklichkeit jedoch in den USA ein Kind bekommen, damit dieses sofort amerikanischer Staatsbürger wird. Wie die Behörden im Einzelfall nachweisen wollen, aus welchem Motiv jemand tatsächlich einreist, blieb offen.

Die Regierung verwies zugleich darauf, dass die US-Staatsbürgerschaft nachträglich aberkannt werden könne, falls sie auf Grundlage falscher Angaben erlangt worden sei.

Nach Einschätzung des einwanderungskritischen Center for Immigration Studies kamen 2020 zwischen 20.000 und 26.000 Kinder im Zusammenhang mit „Geburtstourismus“ in den USA zur Welt. Nach Daten der Gesundheitsbehörde CDC wurden im selben Jahr insgesamt rund 3,6 Millionen Geburten in den Vereinigten Staaten registriert. Das unabhängige Migration Policy Institute verweist dagegen auf offizielle Regierungszahlen aus dem Jahr 2024, wonach es lediglich 9.600 Geburten von Müttern mit Wohnsitz im Ausland gab.

Zweites Dekret nennt weitere Ausnahmen

In einer weiteren Anordnung hält die US-Regierung fest, dass eine Staatsbürgerschaft nicht zwingend verliehen werden müsse, wenn beide Eltern keine US-Bürger sind und zusätzlich bestimmte Bedingungen vorliegen. Genannt werden unter anderem:

  • Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation
  • Botschafter, Mitarbeiter von Botschaften oder Konsulaten sowie Personen im Dienst einer ausländischen Regierung
  • Geburten in einem US-Territorium, in dem die Staatsbürgerschaft nicht per Bundesgesetz gewährt wird

Supreme Court hatte Trumps Linie bereits zurückgewiesen

Schon Ende Juni war Trump mit einem grundlegenden Vorstoß zum Geburtsrecht vor dem Supreme Court gescheitert. Das höchste US-Gericht entschied, dass Kinder, die in den Vereinigten Staaten geboren werden, weiterhin automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Das gilt auch dann, wenn ihre Eltern sich unerlaubt oder nur vorübergehend im Land aufhalten. Trump nannte das Urteil am Donnerstag „sehr unglücklich“.

Rechtsgrundlage ist der 14. Verfassungszusatz. Darin heißt es, dass alle in den USA geborenen oder eingebürgerten Personen, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterstehen, Bürger des Landes sind. Dieses Prinzip des Jus Soli gilt seit 1868 und sichert fast allen auf US-Boden geborenen Kindern automatisch die Staatsbürgerschaft. Der Supreme Court bestätigte diese Auslegung erneut.

Zur Begründung verwiesen die Richterinnen und Richter auf die Entstehungsgeschichte des 14. Zusatzartikels sowie auf ein Grundsatzurteil aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger. Außerdem stellte das Gericht klar, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die Trump sich bei seinem Vorstoß berufen hatte, im Verfassungstext nicht vorkommen — und zwar, weil sie dort keine Rolle spielen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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