Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von acht auf sieben Jahre reduziert. Maja T. war wegen schwerer Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bereits in Untersuchungshaft verbrachte Zeit wird auf die Strafe angerechnet, sagte Richter Geza Szalai. Maja T. wird der linken Szene zugerechnet.
Nach Darstellung des Gerichts soll Maja T. versucht haben, ein Opfer in Budapest lebensgefährlich zu verletzen, ohne die Tat zu vollenden. Auf Überwachungsvideos sei zu sehen, dass sich Maja T. zunächst einer Gruppe näherte, die gerade auf ein Opfer einschlug. An diesem Angriff habe sich die angeklagte Person jedoch nicht beteiligt, sondern sich entfernt, ein weiteres Opfer verfolgt und versucht, dieses zu schlagen. Der Versuch sei gescheitert.
Zugleich stellte das Gericht fest, dass Maja T. planmäßig als Teil einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe. Dieser Umstand sei im ersten Urteil beim Strafmaß jedoch zu stark gewichtet worden. Richter Szalai verwies darauf, dass in Ungarn sowohl versuchte als auch vollendete lebensgefährliche Körperverletzung mit zwei bis acht Jahren Haft geahndet werden können. Für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung seien zwei bis 16 Jahre möglich.
Staatsanwaltschaft wollte deutlich höhere Strafe
Im Februar war Maja T. in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Ursprünglich hatte die Anklage die Höchststrafe von 24 Jahren gefordert, indem die Strafrahmen beider Vorwürfe addiert worden wären.
Im Berufungsverfahren verlangte die Staatsanwaltschaft mindestens 13 Jahre Haft. Zusätzlich forderte sie eine Verschärfung des Strafvollzugs: Maja T. solle die Strafe nicht in einem normalen Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Das würde in Ungarn strengere Haftbedingungen, weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt und schlechtere Chancen auf eine vorzeitige Entlassung bedeuten.
Antrag auf Haftverbüßung in Deutschland möglich
Nach dem Urteil kann Maja T. beantragen, zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland verlegt zu werden. Das erklärte der deutsche Verteidiger Maik Elster nach der Entscheidung im Budapester Gerichtssaal. Über entsprechende Schritte solle nun rasch beraten werden.
Gewalt bei Demo gegen Rechtsextreme
Der Fall steht im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktionen einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile ergangen sind. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den sogenannten „Tag der Ehre“ demonstriert, eine traditionell von Rechtsextremen organisierte Veranstaltung. Dabei kam es zu den angeklagten Taten.
Verteidigung stellte Beweislage und Verfahren infrage
Die Verteidigung bestritt, dass Maja T. auf den Überwachungsvideos vom Tatort eindeutig zu erkennen sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis im strafrechtlichen Sinn eine kriminelle Vereinigung gebildet habe. Nach Ansicht der Verteidigung legte auch der medizinische Sachverständige keine klaren Belege dafür vor, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien.
Darüber hinaus machte die Verteidigung Verfahrensmängel geltend. So sei Maja T. nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Auslieferung später als rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts hatte das zuständige Kammergericht die Haftbedingungen in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft.
Grüne und Linke sehen politischen Einfluss auf erstes Urteil
Bei der Urteilsverkündung waren neben zahlreichen Antifa-Aktivisten auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, sowie Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linksfraktion im Europäischen Parlament, anwesend. Beide begrüßten die Strafminderung und führten das härtere Urteil der ersten Instanz auf politischen Einfluss des damals noch regierenden rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zurück.
Schirdewan bezeichnete das Verfahren in erster Instanz als „Schauprozess“. Die Strafminderung sei zwar ein wichtiges Signal, reiche aus seiner Sicht aber nicht aus. Er hätte sich nach eigenen Worten gewünscht, dass die ungarische Justiz das erstinstanzliche Urteil deutlicher korrigiert. Orban wurde im April dieses Jahres abgewählt.
Limburg forderte zudem disziplinarische Konsequenzen für die Berliner Justiz sowie das Landeskriminalamt Sachsen. Er sprach von einem „gemeinschaftlichen Verfassungsbruch“, der zur Auslieferung von Maja T. nach Ungarn geführt habe, und plädierte für eine schnelle Rücküberführung nach Deutschland. Dieser verfassungswidrige Zustand müsse so schnell wie möglich beendet werden, erklärte er.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber