Überparteiliche Gruppen ringen im Bundestag erneut um Regeln für Organspenden
Im Bundestag zeichnet sich eine neue ethische Debatte über die Organspende ab. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen werben für eine grundlegende Reform und wollen die sogenannte Widerspruchsregelung einführen. Danach soll ab dem 1. Januar 2030 grundsätzlich jede volljährige und einwilligungsfähige Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt.
Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, Ziel sei es, Organspende künftig zum Regelfall zu machen. Die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar erläuterte, dass dann jeder erwachsene und entscheidungsfähige Mensch als möglicher Spender in Betracht komme, wenn er zugestimmt oder nicht ausdrücklich widersprochen habe. Connemann betonte, damit könne grundsätzlich jeder Mensch zum Lebensretter werden.
Bislang muss die Spendebereitschaft aktiv festgehalten werden, etwa mit einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden im Todesfall die Angehörigen mit der Frage konfrontiert.
Connemann sagte, am Ende solle immer der eigene Wille maßgeblich sein. Am besten werde dieser mit einem klaren Ja dokumentiert. Falls aber keine Erklärung vorliege, solle Schweigen künftig als Zustimmung gelten. Konkret ist vorgesehen, dass jede Person mit Erreichen des 18. Lebensjahres angeschrieben und darauf hingewiesen wird, dass eine Entscheidung erwartet wird und ein Ausbleiben dieser Entscheidung als Zustimmung gilt.
Befürworter verweisen auf ausbleibenden Durchbruch
Nach Angaben der Initiatoren sind in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen, etwa durch Verbesserungen in Kliniken. Der erhoffte Durchbruch sei jedoch ausgeblieben. Connemann sagte, alle bisherigen Schritte hätten letztlich nicht den gewünschten Effekt gebracht.
Dittmar kündigte an, die geplante Neuregelung solle von einer umfassenden Aufklärungs- und Informationskampagne begleitet werden. Nach Umfragen stünden mehr als 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüber, und etwa 75 Prozent erklärten auch, selbst spenden zu wollen. Die tatsächlich dokumentierte Spendebereitschaft bleibe jedoch deutlich dahinter zurück.
2025 spendeten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Dadurch konnten rund 3.000 Organe transplantiert werden. Auf den Wartelisten standen zugleich etwa 8.200 Menschen. Die DSO begrüßte den Vorstoß für eine Widerspruchsregelung als Signal der Hoffnung für Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten.
Angehörige sollen entlastet werden
Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau sieht in dem Modell auch eine Entlastung für Familien. Angehörige müssten dann nicht mehr unter großem Druck den mutmaßlichen Willen Verstorbener ermitteln. Heute komme es in Kliniken häufig vor, dass Angehörige überfordert seien und Ärzte fragten, wie sie eine solche Entscheidung treffen sollten.
Nach Graus Angaben liegt die Zustimmungsrate bei Entscheidungen durch Angehörige ohne dokumentierten Willen derzeit nur bei 23 Prozent. Häufig werde eine ablehnende Entscheidung später bereut. Grau wies zugleich den Vorwurf zurück, Menschen würden gegen ihren Willen zu Organspendern gemacht. Niemand werde zur Spende verpflichtet, wenn er widersprochen habe.
Verweis auf andere Länder und Eurotransplant
Der CSU-Abgeordnete Peter Aumer argumentierte, Deutschland sei im Verbund von Eurotransplant das einzige Land ohne Widerspruchslösung und deshalb bei den Organspendezahlen Schlusslicht. Österreich komme auf etwa doppelt so hohe, Spanien auf etwa dreimal so hohe Werte.
Zugleich verwies Aumer darauf, dass 2025 in deutschen Transplantationszentren 3.256 Organe nach postmortaler Spende transplantiert wurden, während in Deutschland selbst nur 3.020 Organe entnommen wurden. Deutschland profitiere also bereits vom internationalen System, ohne selbst eine Widerspruchslösung zu haben.
Erneute Gewissensdebatte im Bundestag
Bereits am Vortag hatte sich eine andere fraktionsübergreifende Gruppe aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken gegen ein solches Modell ausgesprochen. Sie warnt davor, dass eine Widerspruchsregelung in Grundrechte eingreife.
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der einen konkurrierenden Antrag für mehr freiwillige Organspenden mitinitiiert hat, argumentierte, beim eigenen Körper dürfe nicht aus einem fehlenden Nein automatisch eine staatlich unterstellte Zustimmung werden. Stattdessen müssten die Möglichkeiten verbessert werden, eine persönliche Erklärung einfach und verlässlich abzugeben, etwa auch in Bürgerämtern.
Damit steuert der Bundestag erneut auf eine Debatte zu, in der die üblichen Fraktionsgrenzen in den Hintergrund treten und Gewissensentscheidungen gefragt sind. Dittmar sagte, die erste Lesung des Antrags solle noch vor der Sommerpause stattfinden. Eine Entscheidung werde bis zum Jahresende angestrebt. Wegen langer Übergangsfristen und einer breiten Information der Bevölkerung soll das Gesetz erst Anfang 2030 in Kraft treten.
Befürworter hoffen diesmal auf eine Mehrheit
Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert. Dittmar zeigte sich nun jedoch zuversichtlich, dass viele Abgeordnete ihre Haltung inzwischen geändert haben und in den beteiligten Fraktionen ausreichende Mehrheiten möglich sind.
Auf die AfD wollen die Initiatoren in dieser Frage nicht zugehen. Rückenwind erhoffen sie sich stattdessen auch von den Ländern: Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung auf den Weg gebracht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion