Hubig drängt auf strengere Haftung für E-Scooter-Verleiher
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich dafür ein, dass Unfallopfer bei Schäden durch gemietete E-Scooter künftig besser abgesichert sind. Vor der abschließenden Beratung über neue Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge am heutigen Abend betonte die SPD-Politikerin, dass Unternehmen, die mit dem Verleih von E-Scootern Gewinne erzielen, auch für Schäden einstehen müssten, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden. Aus ihrer Sicht gibt es keinen Anlass, Verleiher von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als Autovermietungen.
Bislang trägt nur der Fahrer die Verantwortung
Nach derzeitiger Rechtslage haftet bei einem Unfall mit einem gemieteten E-Scooter allein der Fahrer. Kann diese Person nicht ermittelt werden, bleiben Geschädigte häufig auf den entstandenen Kosten sitzen. Nach den geplanten Änderungen sollen Betroffene ihre Ansprüche auf Schadenersatz künftig auch direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend machen können.
Zahl der Unfälle deutlich gestiegen
Die Bundesregierung verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat. Während 2021 noch etwa 4.000 Straßenverkehrsunfälle registriert wurden, waren es 2024 bereits fast 8.000. Vorfälle, die im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern stehen, werden bisher allerdings nicht gesondert statistisch erfasst.
Neue Regeln auch für abgestellte Roller geplant
Geplant ist außerdem, die Haftung bei Unfällen mit abgestellten E-Scootern künftig verschuldensunabhängig auszugestalten. Das würde bedeuten, dass Geschädigte nicht mehr nachweisen müssten, dass ein Fahrer den Roller falsch abgestellt hat – etwa so, dass er den Gehweg blockiert oder andere gefährdet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber