Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, einen bisherigen Steuervorteil für Arbeitnehmer abzuschaffen. Betroffen ist die Regelung, nach der Beschäftigte Vergünstigungen versteuern können, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen ihres eigenen Unternehmens günstiger erhalten. Das geht aus dem Entwurf zur geplanten Steuerreform hervor, über den zunächst die „Welt“ berichtet hatte. Nach Berechnungen des Staates könnten dadurch rund 240 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden.
Im Mittelpunkt steht Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Bislang erlaubt er einen jährlichen Freibetrag von 1.080 Euro für Preisnachlässe auf Waren und Leistungen, die der Arbeitgeber selbst anbietet oder herstellt. Davon profitieren zum Beispiel Angestellte im Einzelhandel beim Einkauf oder Mitarbeiter von Autoherstellern beim Fahrzeugkauf.
Kritiker bemängeln jedoch schon länger, dass diese Vergünstigung nur bestimmten Arbeitnehmergruppen zugutekommt — nämlich vor allem dort, wo Unternehmen Produkte für den alltäglichen Konsum verkaufen.
Kritik aus Union und Opposition
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben sich Union und SPD gemeinsam auf die Streichung des Freibetrags verständigt. Trotzdem kommt Widerstand auch aus der Regierungskoalition. Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte der „Welt“, die Abschaffung passe nicht zum Ziel der Bundesregierung, Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Aus seiner Sicht würde die Maßnahme vielmehr einer verdeckten Gehaltskürzung gleichkommen. Statt den Freibetrag zu streichen, sollte er seiner Meinung nach sogar angehoben werden.
Auch aus der Opposition gibt es Einwände. Der Grünen-Finanzpolitiker Sascha Müller warnte, viele Unternehmen könnten wegen des zusätzlichen bürokratischen Aufwands ganz darauf verzichten, ihren Beschäftigten überhaupt noch Rabatte einzuräumen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber