Mit der geplanten Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für den Einsatz von Fußfesseln deutlich erweitert werden. Wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt erklärten, sollen zu den derzeit etwa 30 Stellen für die bundesweite Überwachung weitere 72 dazukommen. Hessen übernimmt schon heute zentral für alle Bundesländer die Kontrolle der Fußfesselträger und rechnet nach Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr mit erheblich mehr überwachten Personen.
Der Bundesrat hatte der bereits vom Bundestag verabschiedeten Neuregelung im Juni zugestimmt. Ziel ist es, Opfer häuslicher Gewalt besser vor erneuten Annäherungen durch Täter zu schützen. Künftig sollen Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen können, um Kontakt- oder Näherungsverbote wirksam durchzusetzen. Unterschreitet der Täter den vorgeschriebenen Abstand, wird das Opfer über ein Empfangsgerät sofort gewarnt.
Positive Erfahrungen in Hessen
In Hessen wird seit Anfang 2025 die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell eingesetzt. Dabei tragen nicht nur die als gefährlich eingestuften Männer ein Ortungsgerät, sondern auf freiwilliger Basis auch besonders gefährdete Frauen. Das System erfasst die Standorte beider Seiten und löst bei einer kritischen Annäherung einen gestuften Alarm aus. Zusätzlich verfügt das Gerät der betroffenen Person über einen Panikknopf.
Ziel: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Nach Angaben von Heinz habe es seit Einführung des Systems keine körperlichen Angriffe mehr gegeben. Mit Blick auf schwere Gewalttaten wie zuletzt in Kelkheim betonte er die Bedeutung stärkerer Schutzmaßnahmen. Hubig erklärte, Wegsehen dürfe keine Option sein: Häusliche Gewalt müsse gesellschaftlich klar verurteilt werden. Das Ziel sei eindeutig: keine Tötungsdelikte und keine weiteren Übergriffe.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber