Bayern

Nach Anschlag am OEZ: Ex-Mann und Mutter wegen mutmaßlicher Falschaussagen vor Gericht

Zehn Jahre ist der Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München her. Der Täter tötete sich selbst, der Waffenhändler ist längst verurteilt. Doch nun gibt es vor Gericht ein weiteres Nachspiel.

17.04.2026, 15:01 Uhr

Ein 42 Jahre alter Mann und seine Mutter müssen sich vor dem Amtsgericht München verantworten, weil sie die Ex-Frau des Mannes im Zusammenhang mit dem rassistisch motivierten Anschlag am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) bewusst zu Unrecht belastet haben sollen. Das Verfahren gegen den Vater wurde laut Gericht wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt.

Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, die Familie habe die Ex-Frau während des Prozesses gegen den Waffenhändler, der dem Attentäter die Tatwaffe verkauft hatte, absichtlich falsch der Beihilfe zum Mord bezichtigt.

Hintergrund: Anschlag von 2016

Am 22. Juli 2016 erschoss ein 18-jähriger Rechtsextremist im Umfeld des OEZ neun Menschen und anschließend sich selbst. Fünf weitere Personen wurden verletzt. Der Waffenhändler, der ihm die Pistole und Hunderte Schuss Munition über das Darknet verkauft hatte, wurde 2018 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Ermittlungen gegen die Ex-Frau später eingestellt

Während dieses Verfahrens hatte der heute angeklagte 42-Jährige seine frühere Ehefrau angezeigt. Er behauptete, sie habe gewusst, dass der Täter Menschen umbringen wollte, und ihm über den Waffenhändler sogar Hinweise gegeben. Deshalb habe sie sich ebenfalls der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht.

Nach Auffassung der Anklage soll der Mann außerdem nicht nur eine weitere Person, sondern auch seine inzwischen 80-jährige Mutter und seinen 82-jährigen Vater dazu gebracht haben, vor Gericht inhaltlich übereinstimmende Aussagen zu machen. Infolge dieser Vorwürfe wurde zwar ein Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Frau eingeleitet, dieses wurde später jedoch wieder eingestellt.

Hauptverhandlung nach Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den 42-Jährigen war im Juli 2025 ein Strafbefehl erlassen worden. Weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es zur Hauptverhandlung. Am ersten Verhandlungstag wurde der Prozess wegen mehrerer Anträge des Angeklagten mehrfach unterbrochen und schließlich für eine Woche ausgesetzt.

Beim Fortsetzungstermin wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers der Strafbefehl verlesen und der erste Zeuge vernommen. Der Angeklagte und seine Mutter äußerten sich demnach nicht zu den Vorwürfen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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