Das Bundeskabinett hat eine Reform des Mietrechts auf den Weg gebracht, die Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Wohnkosten schützen und das Risiko von Obdachlosigkeit senken soll. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Vorgesehen sind strengere Regeln für Vermieter – unter anderem mit dem Ziel, Ausnahmen von der Mietpreisbremse weiter einzuschränken.
Die von Union und SPD getragene Bundesregierung hatte die seit 2015 geltende Mietpreisbremse für Neuvermietungen in besonders gefragten Wohnlagen bereits bis Ende 2029 verlängert. In diesen Gebieten darf die Miete bei einem neuen Vertrag grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten bislang etwa für erstmals vermietete Neubauten, nach umfassender Modernisierung, bei älteren Mietverhältnissen sowie bei Kurzzeitvermietungen.
Klare Regeln für den Möblierungszuschlag
Künftig sollen Vermieter bei möbliert vermieteten Wohnungen nicht nur offenlegen müssen, welchen monatlichen Betrag sie für die Ausstattung verlangen. Der Entwurf sieht auch eine feste Obergrenze vor, wobei das Alter der Möbel berücksichtigt werden soll. Für vollständig möblierte Wohnungen soll pauschal ein Zuschlag von zehn Prozent der Nettokaltmiete zulässig sein. Damit soll für Mieter transparenter werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.
Neue Vorgaben für Indexmieten bei hoher Inflation
Auch bei Indexmietverträgen plant die Regierung schärfere Regeln. Bei diesen Verträgen richtet sich die Entwicklung der Nettokaltmiete nach dem Verbraucherpreisindex. Steigt der Preisindex innerhalb eines Jahres um mehr als drei Prozent, soll der Teil des Anstiegs oberhalb dieser Marke bei der Berechnung der Mieterhöhung nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden. Diese Begrenzung soll allerdings nur in Regionen mit geltender Mietpreisbremse greifen.
Kurzzeitmieten in der Regel nur noch bis zu sechs Monate
Verschärft werden sollen außerdem die Bestimmungen für Mietverträge mit kurzer Laufzeit. Da solche Verträge bislang von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, gibt es den Verdacht, dass sie teils genutzt werden, um höhere Mieten durchzusetzen. Künftig soll die gesetzliche Höchstdauer solcher Kurzzeitmietverhältnisse grundsätzlich bei sechs Monaten liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll eine Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich sein.
Mehr Schutz vor Kündigung bei Mietrückständen
Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft den Schutz vor Wohnungsverlust. Geplant ist eine Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung. Demnach sollen Mieter, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, eine ordentliche Kündigung noch abwenden können, wenn sie die offenen Beträge innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleichen.
Diese Möglichkeit soll allerdings nur einmal bestehen. Wer wiederholt in Zahlungsverzug gerät, könnte sich darauf nicht erneut berufen. Der Deutsche Mieterbund bewertet die Reform insgesamt positiv, sieht diese Begrenzung aber kritisch. Aus Sicht des Verbands sollten Menschen in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nicht dauerhaft den Kündigungsschutz verlieren, wenn sie mehrfach in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Schwierige Verhandlungen in der Koalition
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hätte sich nach eigenen Angaben an mehreren Stellen schärfere Vorgaben gewünscht. Sie wollte die jährliche Steigerung bei Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent begrenzen und Kurzzeitmietverträge strikt auf höchstens sechs Monate festlegen. Damit konnte sie sich in der Bundesregierung jedoch nicht gegen die Union durchsetzen.
Hubig erklärte, die Verständigung innerhalb der Koalition sei nicht einfach gewesen, Kompromisse gehörten aber zur Demokratie. Entscheidend sei, dass nun „wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse“ gezogen würden.
Zusätzliche Kritik an komplizierten Regeln und Belastungen für Eigentümer
Kritik kommt inzwischen auch von der Grünen-Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller. Sie hält die geplante Regel für Indexmieterhöhungen für unnötig kompliziert. Eine Begrenzung auf drei Prozent plus die Hälfte der darüber liegenden Inflation sei schwer nachvollziehbar. Ähnliches gelte für die Ermittlung des Möblierungszuschlags. Mieterinnen und Mieter dürften kein betriebswirtschaftliches Fachwissen benötigen, um ihre zulässige Miete überprüfen zu können.
Auch der Eigentümerverband Haus & Grund lehnt die Pläne ab. Verbandspräsident Kai Warnecke wirft der Bundesregierung vor, steigende Instandhaltungskosten und zusätzliche gesetzliche Belastungen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Wenn Mieteinnahmen begrenzt würden, während die Ausgaben stiegen, komme das aus Sicht des Verbands einer faktischen Enteignung privater Eigentümer gleich.
Expertenkommission soll weitere Reformen vorbereiten
Bereits im September hatte eine von Hubig berufene Expertenkommission zum Mietrecht ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll bis Ende dieses Jahres weitere Reformvorschläge vorlegen. Dabei geht es insbesondere um eine neue Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse sowie um eine Neufassung des Bußgeldtatbestands beim Mietwucher.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion