EU-Kommission wirft Meta mangelhaften Kinderschutz vor – Konzern widerspricht
Nach vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission schützen Facebook und Instagram Kinder nicht ausreichend vor den Risiken ihrer Dienste. Die Brüsseler Behörde verlangt von Meta, das in den eigenen Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren wirksam durchzusetzen. Andernfalls drohen dem Konzern von Mark Zuckerberg empfindliche Sanktionen.
Aus Sicht der Kommission reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um jüngeren Kindern den Zugang zu verwehren. Außerdem würden Konten minderjähriger Nutzerinnen und Nutzer nicht schnell genug erkannt und entfernt, wenn diese bereits auf die Plattformen gelangt seien. Brüssel sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA).
Meta weist Vorwürfe zurück
Nach Ansicht der EU geht Meta auch bei der Ermittlung, Bewertung und Begrenzung von Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug vor. Der Konzern habe verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichend berücksichtigt, wonach besonders junge Kinder anfälliger für mögliche Schäden durch Facebook und Instagram seien. In der EU nutzen laut Kommission rund 10 bis 12 Prozent der unter 13-Jährigen eines der beiden Netzwerke.
Meta widerspricht den vorläufigen Ergebnissen. Eine Sprecherin erklärte, man teile diese Einschätzung nicht. Zugleich kündigte das Unternehmen an, weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten und in der kommenden Woche zusätzliche Maßnahmen vorzustellen, die kurz darauf eingeführt werden sollen.
Regeln betreffen auch TikTok, Snapchat und YouTube
Ein einheitliches Mindestalter für soziale Netzwerke gibt es in Europa bislang nicht. Der DSA verpflichtet große Online-Plattformen jedoch, Kinder und Jugendliche wirksam vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Zudem müssen die Anbieter ihre eigenen Nutzungsregeln auch tatsächlich durchsetzen.
Die Kritik an Meta dürfte deshalb auch für andere Plattformen relevant sein. Snapchat, YouTube und TikTok nennen in ihren Bedingungen ebenfalls meist ein Mindestalter von 13 Jahren für die Kontoerstellung. Teilweise lassen sich ihre Dienste aber auch ohne eigenes Konto nutzen, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Einschränkungen.
Brüssel drängt auf Altersprüfung per EU-App
Langfristig setzt die EU-Kommission darauf, dass große Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat eine europäische App zur Altersverifikation einsetzen. Alternativ könnten die Unternehmen eine andere Lösung verwenden, sofern diese aus EU-Sicht ebenso wirksam, anonym und datenschutzfreundlich ist.
Damit diese App zum gemeinsamen Standard werden kann, setzt Brüssel auch die Mitgliedstaaten unter Druck. Länder, die das bislang nicht getan haben, sollen die Anwendung an nationale Vorgaben anpassen und bereitstellen. Sobald die Lösung in allen EU-Staaten verfügbar ist, sollen sich die Plattformen nicht mehr auf fehlende technische Möglichkeiten berufen können.
Allerdings gibt es Widerstand. Deutschland und weitere EU-Länder reagieren bislang zurückhaltend und bevorzugen Medienberichten zufolge teils eigene technische Ansätze. Einen Flickenteppich verschiedener Systeme möchte die Kommission verhindern.
Debatte über Social-Media-Verbot für Minderjährige nimmt zu
Parallel wächst seit Monaten der politische Druck auf Brüssel, den Mitgliedstaaten ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien zu ermöglichen. Mehrere Länder, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, Social-Media-Verbote für Minderjährige bis zu einer bestimmten Altersgrenze prüfen oder gesetzlich verankern zu wollen. Auch in der Bundesregierung gibt es entsprechende Überlegungen.
Noch ist unklar, ob die EU-Kommission solche nationalen Vorhaben unterstützt und selbst verbindliche Regeln für große Plattformen erlässt. Ohne EU-weite Vorgaben würden nationale Verbote vor allem die Verantwortung auf Kinder und Eltern verlagern. Eine von der Kommission eingesetzte Expertengruppe soll im Sommer Vorschläge für das weitere Vorgehen vorlegen.
Kritik an einfacher Umgehung der Altersgrenze
Bis dahin verweist die Kommission auf die bereits bestehenden Pflichten aus dem DSA. In den vorläufigen Untersuchungsergebnissen wirft sie Meta unter anderem vor, dass Kinder bei der Anmeldung ohne großen Aufwand ein falsches Geburtsdatum angeben könnten.
Auch die Möglichkeit, unter 13-Jährige auf Instagram und Facebook zu melden, sei aus Sicht der Behörde umständlich und wenig effektiv. Schon der Weg zum Meldeformular könne bis zu sieben Klicks erfordern. Zudem werde gemeldeten Konten oft nicht ausreichend nachgegangen, sodass Kinder die Dienste teilweise weiter ohne Prüfung nutzen könnten.
Meta kann nun auf die Vorwürfe reagieren und sich verteidigen oder durch Änderungen versuchen, die Bedenken der EU auszuräumen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte das Verfahren teuer werden.
Die EU-Kommission könnte dann offiziell einen Verstoß feststellen und eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich wären auch tägliche Strafzahlungen möglich, um Meta zum Handeln zu bewegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion