Im Landkreis Aschaffenburg ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen wegen der anhaltenden Trockenheit bis Ende August untersagt. Wie das Landratsamt mitteilte, sind die Pegelstände derzeit zu niedrig. Wer gegen das Verbot verstößt, muss je nach Schwere des Falls mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Main ist von der Regelung ausgenommen. Ob die Allgemeinverfügung über den August hinaus verlängert wird, soll in einigen Wochen entschieden werden.
Ausnahme nur mit Antrag
Grundsätzlich dürfen Bürger im Landkreis normalerweise kleinere Mengen Wasser für den eigenen Bedarf, etwa mit Eimern oder Gießkannen, aus fließenden Gewässern entnehmen – und das ohne besondere Erlaubnis. Wer dies dennoch weiterhin bis Ende August tun möchte, muss dafür eine Genehmigung beim Landratsamt beantragen.
Nach Angaben der Behörde sind auch die Grundwasserstände im Landkreis niedrig. Zudem führen viele Flüsse und Bäche aktuell nur noch sehr wenig Wasser. Teilweise seien einzelne Abschnitte bereits komplett ausgetrocknet.
Die angespannte Situation beschränkt sich nicht nur auf die Region: Auch der Niedrigwasser-Lagebericht Bayern des Landesamts für Umwelt weist auf eine kritische Lage im Freistaat hin.
Auch München hat den Wasserverbrauch eingeschränkt
Aus Sorge vor Wasserknappheit hatte bereits die Stadt München am 14. Juli per Allgemeinverfügung Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs beschlossen. Seitdem ist es dort unter anderem verboten, private Pools zu füllen, den Rasen zu bewässern oder Autos zuhause zu waschen. Auch hier können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Münchner Regelung gilt zunächst bis 1. August 2026, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird. Sollte die Trockenheit anhalten, ist auch dort eine Verlängerung möglich.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber