Bayerns Polizei startet einen sechsmonatigen Modellversuch mit Tasern im regulären Streifendienst. Nach Darstellung des Innenministeriums sollen die Geräte den Einsatzkräften ein Mittel geben, das möglichst schonend und zugleich wirksam ist. An dem Pilotprojekt beteiligen sich die Polizeiinspektionen Schweinfurt, Regensburg Süd und Augsburg Mitte. Dort dürfen Polizistinnen und Polizisten die Elektroschocker nun erstmals auf Streife mitführen.
Laut Ministerium wurden die Beamtinnen und Beamten vorab entsprechend geschult. Nach der Testphase ist eine Evaluierung vorgesehen. Fällt diese positiv aus, könnte der Taser-Einsatz auf alle größeren Polizeiinspektionen in Bayern ausgeweitet werden.
Ganz neu ist das Gerät für Bayerns Polizei nicht: Spezialeinheiten nutzen Taser bereits seit 2006. Dennoch bleibt der Einsatz umstritten – Kritiker warnen davor, die Risiken der Waffe zu verharmlosen.
Wie ein Taser wirkt
Ein Taser, auch Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) genannt, kann Angreifer aus mehreren Metern Entfernung außer Gefecht setzen. Das Gerät verschießt kleine Pfeile, die über dünne Drähte mit dem Taser verbunden bleiben. Sie dringen einige Millimeter in die Haut ein und lösen dann einen starken Stromimpuls aus, der schmerzhafte Muskelkontraktionen verursacht. Betroffene sind dadurch für einige Sekunden komplett gelähmt und bewegungsunfähig. Neuere Modelle erreichen laut Innenministerium eine Reichweite von mehr als 13 Metern.
Wann Taser eingesetzt werden sollen
Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) sieht den Taser als Mittel zwischen Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe. Er komme etwa dann infrage, wenn der Abstand für den Schlagstock zu groß sei oder Pfefferspray keine Wirkung zeige.
Nach Kirchners Darstellung ist der Taser vor allem dazu gedacht, Eskalationen zu verhindern. In manchen Situationen sei der Einsatz des Schlagstocks ungeeignet oder berge ein zu hohes Verletzungsrisiko – sowohl für Beamte als auch für das Gegenüber. Oft reiche bereits die Androhung des Geräts. Nach Zahlen des Innenministeriums kam der Taser im vergangenen Jahr in 158 Einsatzlagen vor, in 119 Fällen genügte demnach schon die Drohung, um die Lage zu entschärfen.
Zustimmung und Kritik
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich wiederholt für eine breitere Nutzung ausgesprochen. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) befürwortet den Einsatz, etwa bei der Bundespolizei.
Kritische Stimmen zweifeln jedoch an der Eignung der Geräte in bestimmten Lagen. Probleme könne es geben, wenn der Abstand zur angreifenden Person zu groß ist oder wenn diese dicke oder stark gepolsterte Kleidung trägt. Auch in dynamischen Situationen oder wenn der Angreifer gefährliche Waffen wie ein Messer bei sich hat, sehen Kritiker Grenzen des Einsatzmittels.
Gutachten sehen Nutzen – und Risiken
Untersuchungen, unter anderem von der Hochschule der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Berlin School of Economics and Law, zeigen, dass Polizeikräfte den Einsatz von Tasern überwiegend positiv bewerten. In den Gutachten wurde auch eine präventive und deeskalierende Wirkung festgestellt.
Zugleich weisen die Forschenden auf Risiken hin. Demnach sinkt mitunter die Hemmschwelle, zu einem Taser zu greifen, verglichen mit dem Einsatz einer Schusswaffe. Als ein Grund wird unter anderem der Eigenschutz vor körperlichen Auseinandersetzungen genannt.
Kirchner widersprach dieser Sorge. Polizeiliches Handeln erfolge stets auf klarer gesetzlicher Grundlage. Niemand müsse befürchten, dass der Taser vorschnell oder niederschwellig eingesetzt werde. Für die Verwendung gebe es eindeutige Vorgaben.
Bestimmte Gruppen sind vom Einsatz ausgenommen
Nach Angaben des Innenministeriums ist der Einsatz des Tasers gegenüber Kindern, erkennbar Schwangeren und Personen mit bekannten schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgeschlossen. Kritiker halten dagegen, dass solche Vorerkrankungen in realen Einsatzsituationen häufig nicht erkennbar seien. Dadurch könnten Betroffene schwere gesundheitliche Schäden erleiden.
Amnesty International warnt vor Gesundheitsgefahren
Auch Amnesty International warnt davor, Taser als harmlose oder schonende Waffe zu betrachten. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation können sie schwere Verletzungen verursachen und in Einzelfällen sogar tödlich wirken. Als besonders gefährdet gelten unter anderem Menschen mit Vorerkrankungen, in psychischen Ausnahmesituationen oder unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.
Amnesty sieht deshalb ein erhebliches Missbrauchsrisiko, weil die Gefährlichkeit der Geräte häufig unterschätzt werde. Aus Sicht der Organisation sollten Taser nur in Situationen eingesetzt werden, in denen andernfalls tödliche Gewalt notwendig wäre.
Das Innenministerium hält dagegen, gerade in solchen Ausnahmelagen könne der Taser helfen, größere Schäden durch körperliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und zugleich den Einsatz von Schusswaffen zu verringern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion