Eine zweite Kontaktperson des Kreuzfahrtschiffs „Hondius“ ist in Bayern unter Quarantäne gestellt worden. Die Person wurde aus Düsseldorf, wo sie zunächst an der Uniklinik aufgenommen worden war, nach München verlegt. Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der München Klinik befindet sie sich nun in der Infektiologie der München Klinik Schwabing.
Laut niederländischem Außenministerium handelt es sich um eine 65 Jahre alte Frau, die engen Kontakt zu jener deutschen Passagierin hatte, die an Bord des Schiffes gestorben war. Weitere Angaben zu ihrer Identität machten die bayerischen Behörden mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.
Bislang keine Hinweise auf eine Infektion
Nach Angaben der Düsseldorfer Uniklinik zeigt die Frau weiterhin keine klinischen Anzeichen einer Infektion. Auch umfangreiche virologische Untersuchungen hätten bislang nicht auf eine Ansteckung hingedeutet. In den Laboruntersuchungen sei der Erreger nicht nachgewiesen worden.
Bereits seit Montagnachmittag wird in der München Klinik Schwabing eine weitere Kontaktperson der „Hondius“ in einem isolierten Zimmer unter Quarantäne medizinisch betreut und beobachtet. Das Krankenhaus ist im Freistaat als zuständiges Behandlungszentrum für Kontaktpersonen vorgesehen.
Die Sonderisolierstation für hoch ansteckende Erreger wird für die beiden Personen weiterhin nicht genutzt. Nach Einschätzung der EU-Gesundheitsbehörde ECDC ist das Risiko für die Bevölkerung durch das Virus sehr gering, teilte das LGL mit.
Wie lange die Quarantäne dauern soll
Nach Angaben der Behörden sollen beide Kontaktpersonen so lange in Quarantäne bleiben, bis die Inkubationszeit abgelaufen ist. Beim Hantavirus beträgt die Zeit zwischen möglicher Ansteckung und ersten Symptomen Experten zufolge in der Regel etwa zwei Wochen. Sie kann jedoch zwischen sieben Tagen und sechs Wochen schwanken.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ist eine Quarantäne zu Hause grundsätzlich möglich. Ob das im Einzelfall infrage kommt, müsse jedoch unter Berücksichtigung der gesamten Umstände entschieden werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion