München setzt Mindestpreise für Uber und Bolt aus – Fahrdienste dürfen vorerst wieder günstiger fahren
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München setzt die Stadt die Vorgaben zu Mindestpreisen für Fahrdienste wie Uber und Bolt vorerst nicht mehr um. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) teilte mit, die Allgemeinverfügung werde ab sofort nicht weiter vollzogen. Zugleich prüft die Stadt, ob sie Beschwerde gegen die Eilbeschlüsse einlegt.
In fünf Eilverfahren hatte das Gericht zuvor mehreren Unternehmen recht gegeben. Sie müssen sich vorläufig nicht an die von der Stadt festgelegten Mindestpreise halten. Über die eigentlichen Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht entschieden.
Derzeit keine Mindestpreise mehr in Kraft
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das zunächst: Uber, Bolt und andere Fahrdienste dürfen ihre Preise in München aktuell wieder selbst festlegen. Eine verbindliche Mindestpreis-Regelung gibt es faktisch vorerst nicht mehr. Nach Angaben der Stadt hatte das KVR in den vergangenen Wochen und Monaten noch kontrolliert, ob die Anbieter die seit Juli geltenden Vorgaben einhalten.
Welche Regelung galt bisher?
Die seit dem 4. Juli geltende Allgemeinverfügung sah vor, dass sich die Preise von Fahrdiensten am Münchner Taxitarif orientieren. Dieser beträgt derzeit 5,90 Euro Grundpreis plus 2,70 Euro pro Kilometer. Die Vorgaben galten bislang auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet hinaus. Vor Einführung der Regelung lagen die Preise von Fahrdiensten im Durchschnitt rund 40 Prozent unter dem Taxiniveau.
Gericht sieht Überschreitung der Zuständigkeit
Nach Angaben des Gerichts spricht im Eilverfahren vieles dafür, dass die Allgemeinverfügung insgesamt rechtswidrig ist. Begründet wurde dies damit, dass die Stadt die Regelung auch auf Bereiche erstreckt habe, die außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen. Betroffen waren demnach nicht nur innerstädtische Fahrten, sondern auch Fahrten nach München hinein oder über die Stadtgrenzen hinaus. Dieser rechtswidrige Teil lasse sich nicht vom übrigen Teil der Regelung trennen.
Das KVR verwies darauf, dass Mindestpreise für Mietwagenfahrten laut Gericht – anders als Taxitarife – nur innerhalb des Stadtgebiets gelten dürften. Wie nun weiter verfahren wird, sollen die Taxikommission und der Stadtrat beraten.
Oberbürgermeister hält an Zielen fest
Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) betonte, der Mindestpreis solle Fahrerinnen und Fahrer vor Lohndumping schützen und zugleich das Münchner Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf bewahren. An diesen Zielen halte die Stadt fest. Zunächst wolle man aber die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten und anschließend prüfen, ob sich die Vorgaben rechtssicher anpassen lassen.
Warum die Stadt die Preise anheben wollte
Nach Erkenntnissen des Hauptzollamts München sollen die Anbieter fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und Taxifahrer hatten deshalb demonstriert und faire Wettbewerbsbedingungen sowie Mindestpreise gefordert.
Fahrdienste begrüßen die Gerichtsentscheidung
Bei den Fahrdienst-Anbietern stößt die Entscheidung auf Zustimmung. Der Bundesverband „wirfahren“, der nach eigenen Angaben die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Eilbeschlüsse ausdrücklich. Auch Uber sieht sich bestätigt und hält Mindestpreisregelungen nach eigenen Angaben für rechtlich nicht haltbar.
Bolt verwies zudem auf deutliche Folgen der Münchner Vorgaben: Nach Unternehmensangaben war die Nachfrage im Monat nach Einführung der Neuregelung um 44 Prozent eingebrochen. Rund 40.000 Fahrten hätten demnach gar nicht mehr stattgefunden, weil viele Menschen wegen der höheren Preise auf das Angebot verzichtet hätten.
Bolt-Geschäftsführer Christoph Hahn forderte eine Verkehrspolitik mit flexibleren Taxitarifen, fairen Wettbewerbsbedingungen und mehr Raum für Innovation. Mindestpreise seien aus seiner Sicht nicht geeignet, den Markt zukunftsfähig zu machen.
Reaktion aus dem Taxigewerbe
Der Taxi-Vermittler Freenow, der selbst nicht an den Gerichtsverfahren beteiligt war, reagierte zurückhaltend. Man nehme die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis, wolle sie aber erst nach Vorlage der Begründung bewerten. Entscheidend sei, dass für Taxi und Mietwagen in München und bundesweit faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten und bestehende Regeln auch durchgesetzt werden.
München ist kein Einzelfall
Der Streit um Regeln für Fahrdienste beschäftigt nicht nur München. Nach Angaben von Bolt reiht sich die Entscheidung in weitere erfolgreiche Eilverfahren ein. Auch in Leipzig und Köln hatte es bereits Klagen gegen Einschränkungen für Fahrdienste wie Uber und Bolt gegeben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber