Bayern

Nach 32 Jahren: Dieser Gewalt-Prozess stockt

32 Jahre nach dem Mord an einem Mädchen stockt der Prozess erneut – kommt die Wahrheit in Unterfranken nie ans Licht?

20.07.2026, 14:10 Uhr

Der neue Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren ist vorerst ins Stocken geraten. Vor dem Landgericht Würzburg stellte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge: Einer richtet sich gegen eine Schöffin, ein weiterer gegen den Vorsitzenden der Kammer und einen weiteren Richter. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde die Verhandlung daraufhin am Montag unterbrochen. Wann über die Anträge entschieden wird, ist zunächst offen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 6. August vorgesehen.

Tod auf einem Reiterhof

Dem heute 49 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, die 13-jährige Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet zu haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstadter Ortsteil Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart. Zum Prozessauftakt Mitte Mai hatte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Da der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Anklage gegen den Mann wurde bereits im Dezember 2021 erhoben. Im vergangenen Herbst hob der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen ihn aus dem Dezember 2024 wieder auf. Damals war der Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Deshalb muss der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.

Nahe Verwandte der Schöffin im Fokus

Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll eine nahe Verwandte der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, in dem Fall Einfluss zu nehmen. Einzelheiten dazu wurden nicht genannt. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Schöffin mit dem früheren Besitzer des Reiterhofs, auf dem das Mädchen starb, weitläufig verwandt sein könnte. Laut Gericht beteuert die Frau jedoch, davon nichts gewusst zu haben.

Im Befangenheitsantrag gegen die Richter kritisiert die Verteidigung zudem, dass aus ihrer Sicht aus Gründen der Transparenz von Beginn an hätte offengelegt werden müssen, dass die Schöffin bis 1976 in dem kleinen Ort Wiesenfeld lebte. Die Tat, um die es in dem Verfahren geht, geschah dort im Jahr 1993.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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