Die Staatsanwaltschaft Kempten untersucht den Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die Führung eines Kinderheims im Allgäu. Auf Nachfrage bestätigte die Behörde, dass sowohl die Wohnung einer beschuldigten Person als auch die Einrichtung durchsucht wurden. Dabei seien mögliche Beweise sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Auslöser der Ermittlungen war ein Eingreifen des zuständigen Jugendamts: Nach Hinweisen ehemaliger Beschäftigter wurden Mitte April sechs Kinder aus dem Heim geholt. Nach Angaben der Behörde lagen ernstzunehmende Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls vor. Genannt wurden unter anderem problematische Erziehungsmethoden, etwa ein unangemessener Umgang mit freiheitsentziehenden oder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber den betreuten Kindern.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob diese Vorgehensweisen strafrechtlich relevant sind. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Verein zeigt sich betroffen und kritisiert Behörden
In einer ersten Erklärung Ende April hatte der Verein, der sich selbst als Gesellschafter der gemeinnützigen Träger-GmbH des Heims bezeichnet, zunächst Kritik an den Behörden geäußert. Die unangekündigte Herausnahme der Kinder habe diese erneut traumatisiert. Zugleich erklärte der Verein, man bedauere die Entwicklung sehr und prüfe weitere Schritte.
Zu den aktuellen Ermittlungen wollte sich der Verein auf Anfrage zunächst nicht äußern. Auf der Internetseite hieß es mit Datum der Durchsuchungen lediglich, der Betrieb des Kinderheims sei wegen der weiteren Entwicklungen eingestellt worden. Außerdem werde der Träger keine weiteren rechtlichen Schritte mehr einleiten.
Kinder inzwischen anderweitig untergebracht
Die betroffenen Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren leben inzwischen in Pflegefamilien oder in anderen Einrichtungen. Nach Bestätigung der Regierung von Schwaben darf das Heim derzeit zudem keine weiteren Kinder ohne ihre Zustimmung aufnehmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion