Bayern

Jetzt fällt das Urteil gegen irakisches Ehepaar

IS-Prozess in München: Nach über einem Jahr fällt bald das Urteil – was jesidischen Mädchen angetan wurde, erschüttert.

13.07.2026, 03:30 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ex-Ehepaar im IS-Prozess wegen der Versklavung von zwei jesidischen Mädchen und wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt. Gegen den Mann verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe, gegen die heute 30 Jahre alte Frau eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.

Das Gericht sprach die beiden unter anderem des Völkermordes, der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig. Der Vorsitzende Richter betonte, für den Straftatbestand des Völkermordes sei kein Mord erforderlich. Er könne auch erfüllt sein, wenn „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird“.

Im Zentrum des Verfahrens standen nach den Worten des Gerichts Taten, die sich vor allem in einem „Haus aus Lehm“ am Rand der syrischen Wüste ereignet haben sollen. Nach Überzeugung des Gerichts kaufte das Paar im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen, beutete sie aus und hielt sie über Monate fest. Der Mann, der vor seiner Radikalisierung als Friseur in München gearbeitet haben soll, habe sich in einer Münchner Moschee radikalisiert und die Kinder später sexuell missbraucht.

Die ältere der beiden Betroffenen war nach Gerichtsangaben erst zwölf Jahre alt, als ihr Martyrium begann. Nachdem ihre Familie sie vom IS freigekauft hatte, lebte sie jahrelang in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Im Prozess trat sie als Nebenklägerin auf und schilderte Misshandlungen, Demütigungen und sexuelle Gewalt. Sie sagte aus, jesidische Frauen seien wie Sklavinnen behandelt worden, selbst Hunde hätten mehr gezählt. Laut Gericht wurde sie absichtlich mit heißem Wasser verbrüht, psychisch gequält, beschimpft und beleidigt.

Vor Gericht berichtete die junge Frau auch, wie sie vor dem Kauf von IS-Mitgliedern begutachtet und verspottet worden sei. Sie schilderte, der spätere Angeklagte habe ihren Schleier abgenommen und ihre Haare betrachtet. IS-Männer hätten dabei gesagt: „Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden.“ Sie fasste ihre Erlebnisse mit den Worten zusammen: „Meine ganze Kindheit war Gewalt.“

Das Gericht geht davon aus, dass die ältere der beiden Mädchen auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. Aus Sicht der Frau sei eine weitere Sklavin das kleinere Übel gewesen, weil man sie auch wieder habe verkaufen können. Das zweite Mädchen war den Angaben zufolge damals höchstens sieben Jahre alt. Die Angeklagte habe es sich laut Gericht als sogenannte Brautgabe beziehungsweise als Hochzeitsgeschenk gewünscht.

Im Haushalt des Paares musste die ältere Betroffene demnach putzen und Geschirr spülen. Nachts sei sie von dem Mann vergewaltigt worden. Vor Gericht sagte sie zudem, er habe mit einem Stock auf ihre Fußsohlen eingeschlagen und sie gezwungen, mit ihm zu schlafen. Nach den Feststellungen des Gerichts vergewaltigte der Mann zuvor auch das jüngere Mädchen. Einmal soll die Angeklagte die ältere Betroffene angezogen und geschminkt haben, bevor der Mann sie fesselte und missbrauchte.

Zu Beginn des Prozesses hatte die heute 30-Jährige sich selbst ebenfalls als Opfer ihres inzwischen von ihr getrennten Ehemanns bezeichnet. Nach Gerichtsangaben zeigte sie gegenüber einem Gutachter jedoch auch Einsicht und Reue; sie habe gesagt: „Moralisch waren meine Augen zu.“ Im Prozess entschuldigte sie sich und sagte in ihrem letzten Wort: „Es tut mir leid.“ Ihr Ex-Mann äußerte sich vor Gericht nicht.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Paar vorgeworfen, mit äußerster Brutalität im Sinne der IS-Ideologie gehandelt zu haben. Eine Vertreterin des Generalbundesanwalts sprach von einer „monströsen Gewalt“, die so fern jeder Menschlichkeit liege, dass sie unwirklich erscheine. Ziel des Vorgehens sei gewesen, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Hintergrund des Verfahrens ist der Angriff des IS auf das Siedlungsgebiet der Jesiden rund um das Sindschar-Gebirge im August 2014. Die Terrormiliz verfolgte nach Gerichtsangaben das Ziel, die jesidische Religion zu vernichten – unter anderem durch Zwangskonvertierungen, religiöse Umerziehung, Verschleppung, Versklavung, Vergewaltigungen und die Tötung von Männern, die nicht konvertieren wollten.

Nach dem Ende der UN-Ermittlungsmission Unitad hatte das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass insbesondere Verbrechen gegen Minderheiten wie die jesidische Gemeinschaft im Irak dokumentiert werden konnten. Demnach wurden dank der Arbeit des Teams 68 Massengräber identifiziert und exhumiert.

Der Vorsitzende Richter sagte, er hoffe, dass der Prozess zur historischen Aufarbeitung beitrage und dem Volk der Jesiden ein Stück Selbstvertrauen und Hoffnung zurückgebe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen