Nach dem großflächigen IT-Ausfall in der bayerischen Justiz dringt der Bayerische Richterverein auf ein belastbares Notfallkonzept. Die Landesvorsitzende Barbara Stockinger erklärte, eine digital aufgestellte Justiz sei ohne verlässliche Ausfallkonzepte nicht zukunftsfähig. Der Rechtsstaat müsse auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale technische Systeme versagen. Die jüngsten Störungen hätten gezeigt, dass widerstandsfähige und redundant abgesicherte Strukturen nötig seien, um die Funktionsfähigkeit der Justiz jederzeit sicherzustellen.
Von der Störung betroffen waren am Donnerstag Gerichte, Staatsanwaltschaften und das bayerische Justizministerium. Zeitweise waren die Einrichtungen weder per Festnetztelefon noch per E-Mail erreichbar. Nach Angaben des Landesamts für Steuern lag seit Donnerstagnachmittag eine Störung der Netzwerkinfrastruktur im dortigen Rechenzentrum vor. IT-gestützte Arbeitsabläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften waren dadurch eingeschränkt.
Nach Angaben des Justizministeriums sind die Probleme inzwischen behoben. Um 00.03 Uhr am Freitag liefen die Systeme den Angaben zufolge wieder an. Die Standarddienste wie Mail und Telefon stehen demnach wieder zur Verfügung, ebenso die Fachverfahren und die E-Akte.
Allerdings kommt es im elektronischen Rechtsverkehr weiter zu Verzögerungen beim Versand von Nachrichten. Während des Störungszeitraums verschickte Mitteilungen wurden in den Systemen zwischengespeichert und werden nun schrittweise abgearbeitet. Für Eilfälle können Gerichte und Staatsanwaltschaften auf alternative Übermittlungswege zurückgreifen, etwa über das Justizportal.
Zur genauen Ursache nannten weder das Justizministerium noch das Landesamt für Steuern zunächst Details. Bislang ist lediglich von einem Fehler im Netzwerk die Rede. Einen Cyberangriff schloss das Landesamt jedoch ausdrücklich aus. Nach Behördenangaben sind zu keinem Zeitpunkt sensible Daten abgeflossen oder verloren gegangen. Auch einen unbefugten Zugriff auf Server der Justizverwaltung habe es nicht gegeben.
Der Vorfall soll nun eingehend analysiert werden. Zudem sollen mögliche weitere Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, um die Ausfallsicherheit der Systeme zu erhöhen.
Nach Darstellung des Justizministeriums drohen durch den Ausfall grundsätzlich keine massenhaften Fristversäumnisse. Zwar waren auch Faxgeräte von der Störung betroffen, die für das Einreichen von Schriftsätzen weiterhin eine Rolle spielen. War eine Übermittlung in dieser Zeit nicht möglich, kann ein Gericht jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren. Das betrifft laut Ministerium vor allem Verfahren, in denen Betroffene nicht anwaltlich vertreten sind.
Für Rechtsanwälte und Behörden gilt nach Ministeriumsangaben grundsätzlich die Pflicht, Schriftsätze elektronisch einzureichen. Dies sei auch während des Ausfalls fristwahrend möglich gewesen, weil die virtuelle Poststelle Bayern beim IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats durchgehend erreichbar gewesen sei. Maßgeblich für die Frist sei der Eingang dort gewesen, nicht der Zeitpunkt der späteren Weiterleitung.
Nach Angaben des Landesamts für Steuern sind alle über den elektronischen Rechtsverkehr eingegangenen Daten, darunter Dokumente und Nachrichten, sicher angekommen und werden nun verarbeitet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber