Niedersachsen reagiert auf mutmaßliche neue Taten eines Sexualstraftäters im Hafturlaub
Nach dem Verdacht, dass ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter während eines Hafturlaubs in Bayern erneut Kinder missbraucht haben soll, will die Landesregierung Konsequenzen ziehen. In Hannover sollen nun Schwachstellen im Umgang mit solchen Fällen beseitigt werden.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) erklärte, dass vor früheren Vollzugslockerungen des 23-Jährigen in der Jugendanstalt Hameln zwar eine psychologische Einschätzung eingeholt worden sei, vor dem später gewährten Hafturlaub jedoch nicht. Dies bezeichnete sie als ein klares Versäumnis.
Der Mann verbüßte seit April 2021 in Hameln eine Jugendstrafe von knapp fünfeinhalb Jahren wegen ähnlicher Delikte. Während der Haft habe er eine Therapie erhalten. Vor dem Urlaub sei ihm bereits mehrfach Ausgang gewährt worden.
Der Hafturlaub diente nach Angaben des Ministeriums der Vorbereitung auf die bevorstehende Entlassung. Während dieses Aufenthalts in Bayern soll der 23-Jährige Kontakt zu Minderjährigen gehabt und schwere sexuelle Übergriffe begangen haben. Noch während des Hafturlaubs wurde er erneut festgenommen.
Prozess ab Oktober in Aschaffenburg
Eines der mutmaßlichen Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Außerdem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich im Juli 2025 an einem damals elfjährigen Kind vergangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, die Herstellung kinderpornografischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung zur Last.
Ab dem 7. Oktober muss sich der 23-Jährige vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten. Seit Anfang August sitzt er in der dortigen Justizvollzugsanstalt. Seine ursprüngliche Haftzeit in Niedersachsen hätte Ende Juli geendet.
Wolfgang Kuhlmann, Leiter der Jugendanstalt Hameln, betonte, dass Straftaten während Vollzugslockerungen äußerst selten seien. Der aktuelle Fall sei der schwerwiegendste seiner beruflichen Laufbahn. Dem Verurteilten seien zunächst unbegleitete Ausgänge zu einem Volleyballverein und später auch zur Berufsschule erlaubt worden. Kuhlmann verwies zugleich darauf, dass Lockerungen in vielen Fällen die Wiedereingliederung und Entlassung deutlich erleichterten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber