Bayern

Ex-Domspatz blitzt mit Klage gegen Bistum ab

Missbrauch bei den Domspatzen in den 90ern? Ein Kläger fordert Geld vom Bistum – doch warum ihm nun jede Entschädigung droht zu platzen.

19.06.2026, 10:27 Uhr

Ein früheres Mitglied der Regensburger Domspatzen ist mit einer Zivilklage gegen das katholische Bistum Regensburg vor Gericht nicht durchgedrungen. Der Mann verlangte rund 400.000 Euro wegen Schmerzensgeld und entgangenem Verdienst. Er wirft dem Bistum vor, in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden zu sein. Zusätzlich machte er weitere Schadenersatzforderungen geltend.

Gericht weist Klage als verjährt zurück

Das Landgericht Regensburg wies die Klage ab, weil die geltend gemachten Ansprüche aus Sicht des Gerichts verjährt sind. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sollen die mutmaßlichen Taten Anfang der 1990er Jahre und damit vor mehr als drei Jahrzehnten passiert sein. Das Urteil war bereits einen Tag zuvor gefällt worden, zunächst ohne nähere Angaben zum Inhalt.

In der Begründung betonte die Kammer, sie verkenne nicht, wie schwer und belastend es für Betroffene von Missbrauch durch kirchliche Vertreter gewesen sei und weiterhin sei, über das Erlebte zu sprechen und sich damit auseinanderzusetzen.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass die Verjährung für Betroffene den Eindruck entstehen lassen könne, ihr Leid werde juristisch nicht anerkannt. Die Entscheidung bedeute jedoch nicht automatisch eine Aussage darüber, ob dem Kläger grundsätzlich Ansprüche gegen das Bistum zustehen würden.

Bistum bestritt Vorwürfe mit „Nichtwissen“

Das Bistum Regensburg hatte in dem Verfahren beantragt, die Klage vollständig abzuweisen. Es berief sich dabei nicht nur auf die Verjährung. Nach Angaben des Landgerichts bestritt das Bistum die vom Kläger geschilderten Missbrauchstaten mit „Nichtwissen“.

Das bedeutet laut Gericht, dass das Bistum die Vorwürfe nicht ausdrücklich als falsch bezeichnete, sondern erklärte, nicht zu wissen, was sich damals tatsächlich ereignet habe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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