Urteil in zweiter Instanz bestätigt
Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein ist auch im Berufungsverfahren wegen sexueller Belästigung seiner Sekretärin schuldig gesprochen worden. Das Landgericht München bestätigte nach Angaben eines Gerichtssprechers den Schuldspruch des Amtsgerichts, änderte jedoch das Strafmaß.
Statt einer Freiheitsstrafe verhängte die Kammer nun eine Geldstrafe von 19.200 Euro. Diese setzt sich aus 120 Tagessätzen zu je 160 Euro zusammen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst zu haben. Er hatte die Vorwürfe bereits vor dem ersten Verfahren zurückgewiesen. Auch in der zweiten Instanz beantragte die Verteidigung erneut einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte wie schon im ersten Prozess eine Strafe von 180 Tagessätzen.
Das Amtsgericht war im Jahr 2024 über diesen Antrag noch hinausgegangen und hatte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Gegen dieses Urteil legte der ehemalige Gerichtspräsident Berufung ein.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten, Holm Putzke, kündigte bereits Rechtsmittel an. Trotz der deutlichen Herabsetzung des Strafmaßes halte die Verteidigung das Urteil weiterhin für falsch und wolle Revision einlegen. In diesem Fall würde sich anschließend das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Verfahren befassen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber