Bayern

Eisbachwelle: Surfertraum oder Haftungsfalle?

Die Eisbachwelle ist zurück – doch warum sind Münchens Surfer trotzdem frustriert? Der Streit um die Kultwelle geht weiter.

04.11.2026, 14:30 Uhr

Eisbachwelle wieder surfbar – Streit über dauerhafte Stabilisierung bleibt

Die Eisbachwelle im Englischen Garten zählt zu den bekanntesten Treffpunkten für Surfer, Besucher und Schaulustige in München. Anfang November 2025 sorgte ihr plötzliches Verschwinden für große Verunsicherung. Inzwischen kann dort zwar wieder gesurft werden, doch aus Sicht der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) ist die Lage noch nicht zufriedenstellend. Sprecher Mathias Schmidt sagt, die Welle habe derzeit nicht die Qualität, die man sich wünsche.

Warum war die Welle plötzlich weg?

Das unerwartete Verschwinden der Welle stellte Surfer, Fachleute und Behörden vor ein Rätsel. Als möglicher Auslöser gilt die kurz zuvor durchgeführte jährliche Bachauskehr. Laut Schmidt ließ sich die genaue Ursache im Nachhinein nicht eindeutig feststellen. Aus seiner Sicht kommen vor allem zwei Gründe infrage.

Zum einen könnte das Entfernen von Moos auf der Rampe eine Rolle gespielt haben, über die das Wasser zur Welle strömt. Dieses Moos beeinflusst die Fließgeschwindigkeit, weil es das Wasser abbremst. Zum anderen wurden Kiesablagerungen beseitigt, was die Form des Bachbetts verändert haben dürfte.

Dass sich die Welle später wieder gebildet hat, führt Schmidt vor allem darauf zurück, dass das Moos inzwischen nachgewachsen ist. Der Kies habe sich dagegen bislang nicht erneut abgesetzt. Die Natur habe die Situation also teilweise selbst korrigiert, allerdings sei der frühere Idealzustand noch nicht erreicht. Zudem klagt die Surfszene über deutlichere Pegelschwankungen im Eisbach als früher.

Eisbachsurfer in München
Die Eisbachwelle ist zu jeder Jahres- und Tageszeit ein Hotspot für Touristen und Surfer. (Archivbild) Quelle: Peter Kneffel/dpa

Technische Lösungen möglich – aber wer trägt die Verantwortung?

Nach Ansicht der Surfer ließe sich die Eisbachwelle mit baulichen Maßnahmen dauerhaft stabilisieren. Im Mittelpunkt steht dabei jedoch die Frage der Haftung.

Die Stadt verweist darauf, dass der Eisbach rechtlich nicht als natürliches Gewässer gilt. Ein Sprecher des Referats für Klima- und Umweltschutz erklärt, dass der Absatz im Untergrund, das Tosbecken und die störenden Steine ursprünglich angelegt wurden, um die Kraft des Wassers zu bremsen, bevor es in den Englischen Garten fließt. Diese Bauweise sei nie mit dem Ziel entstanden, dort Surfen zu ermöglichen. Deshalb werde der bestehende Zustand rechtlich dennoch wie ein gegebener Ursprungszustand behandelt.

Sobald jedoch zusätzliche Elemente in den Wasserlauf eingebaut würden, um eine verlässlich surfbare Welle zu schaffen, verändere sich die rechtliche Bewertung. Dann stelle sich unter anderem die Frage, ob diese Einbauten sicher seien, wer sie überprüfe und wer später für Wartung und Unterhalt verantwortlich sei. Aus einem natürlich vorhandenen Surfspot würde damit ein bewusst gestalteter Sportort – mit strengeren Anforderungen an die Verkehrssicherung und klaren haftungsrechtlichen Folgen.

Welche Lösungen die Stadt sieht

Nach Darstellung der Stadt gibt es grundsätzlich zwei Wege.

1. Surfen im bestehenden rechtlichen Rahmen

Bleibt die Nutzung im bisherigen Rahmen, dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, um die Welle dauerhaft surfbar zu machen. In diesem Fall liegt das Haftungsrisiko wegen der Öffnung des Ortes grundsätzlich bei der Stadt, die dann auch über notwendige Schutzmaßnahmen entscheiden und diese umsetzen muss.

2. Dauerhaft surfbare Welle durch Einbauten

Wenn bauliche Maßnahmen eine stabile Welle schaffen sollen, müssten diese wasserrechtlich genehmigt werden. Die Verantwortung für eine so künstlich erzeugte Surfwelle würde laut Stadt dann beim Antragsteller oder einer Surf-Organisation liegen. Diese müsste auch eigenständig festlegen, wie rechtlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Nach Angaben des Referats ist dieses Modell auch an anderen innerstädtischen Fluss-Surfspots üblich – etwa an der Floßlände in München.

IGSM will keine Haftung für öffentlichen Raum übernehmen

Die IGSM sieht das anders. Schmidt betont, dass geprüft werden sollte, ob sich ein rechtliches Modell finden lässt, bei dem die Surfer nicht selbst haften müssen. Vereine könnten aus seiner Sicht nicht die Verantwortung für einen öffentlichen Ort tragen. Diese müsse bei der Kommune bleiben – auch, weil die Stadt stark vom touristischen Interesse an der Eisbachwelle profitiere.

Auch bei anderen Münchner Wellen hakt es

Ein Ausweichen auf andere Surfspots in München hält die IGSM nicht für eine echte Lösung.

Bei der Dianabadschwelle, auch als E2 bekannt, wäre laut Schmidt zunächst ein Grundstückstausch zwischen Freistaat und Stadt notwendig, damit das Surfen dort offiziell erlaubt werden kann. Dieser Schritt sei seit rund eineinhalb Jahren angekündigt, bislang aber nicht umgesetzt worden. Die Stadt verweist auf laufende Gespräche und die Prüfung baulicher Voraussetzungen. Man wolle auf beiden Seiten eine Lösung finden, die für alle Beteiligten tragfähig sei.

Auch an der Floßlände sieht Schmidt Probleme. Dort sei die Saison wegen der begrenzten Surfzeiten sehr unbefriedigend verlaufen. Aus Sicht der Surfer wäre eine Verlängerung der Saison sinnvoll – im besten Fall sogar eine ganzjährige Nutzung. Noch wichtiger sei jedoch, in München zusätzliche Surfwellen zu schaffen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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