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Høiby blitzt mit Berufung gegen Fußfessel ab

Høiby hoffte auf Hausarrest mit Fußfessel – doch nun fiel die letzte Entscheidung. Warum es für ihn jetzt richtig bitter wird.

20.05.2026, 12:59 Uhr

Marius Borg Høiby bleibt bis zur Verkündung des Urteils weiter in Haft. Nach einem Bericht von „Nettavisen“ hat nun auch die oberste gerichtliche Instanz seine Beschwerde zurückgewiesen. Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wollte erreichen, die verbleibende Zeit nicht im Gefängnis, sondern mit elektronischer Fußfessel in seiner Wohnung zu verbringen.

Das Urteil in dem Verfahren wird für den 15. Juni erwartet. Høiby, gegen den unter anderem wegen Vergewaltigung ermittelt und verhandelt wurde, hatte beantragt, bis dahin in der Wohnung auf dem Gelände der Residenz des Kronprinzenpaares bleiben zu dürfen. Als Begründung führte er unter anderem an, dass seine sozialen Kontakte im Gefängnis stark eingeschränkt seien.

Umfangreiche Anklage gegen Høiby

Der 29-Jährige sitzt bereits seit Beginn des Prozesses Anfang Februar in Untersuchungshaft. Hintergrund war ein Verstoß gegen ein Kontaktverbot zu einer früheren Freundin. Schon einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht abgelehnt und dies mit der Schwere des Falls, dem großen Umfang der Vorwürfe sowie einer aus Sicht des Gerichts hohen Wiederholungsgefahr begründet.

Der Prozess endete Ende März. Insgesamt muss sich Høiby in 40 Anklagepunkten verantworten. Etwa die Hälfte davon steht im Zusammenhang mit seiner Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen gewesen sein soll. Er räumte ein, unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain gegenüber seiner damaligen Partnerin gewalttätig geworden zu sein und Gegenstände in ihrer Wohnung zerstört zu haben.

Darüber hinaus werden ihm vier Vergewaltigungen zur Last gelegt. Nach Angaben der Anklage soll der Sohn von Mette-Marit die mutmaßlichen Taten gefilmt haben. Høiby weist diese Vorwürfe zurück.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten. Die Verteidigung hält hingegen eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft für angemessen und verlangt in Bezug auf die Vergewaltigungsvorwürfe einen Freispruch.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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