Ein künftig dem Würzburger Stadtrat angehörender AfD-Politiker muss wegen des mutmaßlichen Rufens einer verbotenen NS-Parole mit einer Geldstrafe rechnen. Das Amtsgericht Würzburg teilte mit, dass gegen den 56-Jährigen ein Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ergangen war.
Der Mann legte zwar Einspruch gegen den Strafbefehl ein, weshalb es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Zu diesem Termin erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Auch ein Verteidiger mit entsprechender schriftlicher Vollmacht war am Dienstag nicht anwesend. Daher wurde der Einspruch vom Amtsgericht verworfen.
Weitere Schritte noch möglich
Gegen die Entscheidung kann der 56-Jährige noch Berufung oder Revision einlegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dafür hat er ab Zustellung des Urteils eine Frist von einer Woche. Geschieht das nicht, bleibt der ursprüngliche Strafbefehl bestehen und wird rechtskräftig.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am frühen Morgen des 29. Juni 2025 gemeinsam mit einer Frau auf dem Gelände einer Würzburger Tankstelle mehrfach laut die verbotene Parole „Sieg Heil“ gerufen haben. Demnach soll die Frau jeweils „Sieg“ und der Mann jeweils „Heil“ gerufen haben.
Bereits am kommenden Montag sollen die neu gewählten Mitglieder des Würzburger Stadtrats vereidigt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion