Bayern

AfD blitzt ab: Gericht hält Kino-Verbot für recht

Proteste, Verbot, Gerichtsurteil: Warum die AfD in Weilheim weder Ex-Kino noch Bürgerbüro für Events nutzen darf

12.08.2026, 15:17 Uhr

Die AfD kann ein ehemaliges Kino und ein Bürgerbüro in Weilheim in Oberbayern vorerst weiterhin nicht für Veranstaltungen verwenden. Das Verwaltungsgericht München wies entsprechende Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Untersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau zurück. Zuvor hatte es bereits deutliche Proteste aus der Bevölkerung gegen die Pläne der Partei gegeben.

Nach Auffassung des Gerichts ist die vorgesehene Veranstaltungsnutzung wohl nicht durch die bisherigen Baugenehmigungen abgedeckt. Für die betroffenen Räume seien bislang lediglich Nutzungen als Ladenfläche beziehungsweise als Kino genehmigt. Für eine geänderte Verwendung sei daher eine neue Baugenehmigung erforderlich.

Entscheidung nur teilweise endgültig

Im Fall des ehemaligen Kinos ist der Beschluss im Eilverfahren rechtskräftig, auch wenn das Hauptsacheverfahren noch aussteht. Anders liegt der Fall beim Abgeordnetenbüro: Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darüber befinden.

Die AfD hatte das frühere Starlight-Kino angemietet, das direkt gegenüber ihrem Bürgerbüro in Weilheim liegt. Danach wurde über Pläne für ein sogenanntes „patriotisches Kulturzentrum“ berichtet. Anfang Februar demonstrierten rund 4.000 Menschen in Weilheim gegen wachsenden Rechtsextremismus in Deutschland und vor Ort.

Laut Unterlagen der Stadt Weilheim begründete das Landratsamt die Ablehnung unter anderem mit der Verkehrslage. Ziel sei es gewesen, Nutzungen mit hohem Bedarf an Stellplätzen grundsätzlich einzuschränken.

Demonstration für Demokratie und gegen AfD in Weilheim
Rund 4.000 Menschen demonstrierten kürzlich in Weilheim gegen rechts. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

AfD-Politiker im Blick

Wie die Stadt früher mitgeteilt hatte, reichten Benjamin Nolte und Gerrit Huy am 15. Januar eine Nutzungsanzeige ein. Huy gehört für die AfD dem Bundestag an. Nolte sitzt für die Partei im Bayerischen Landtag und ist dort stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Zuletzt wurde zudem bekannt, dass Nolte ebenso wie zwei weitere AfD-Abgeordnete vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wird. Hintergrund ist nach Angaben des Innenministeriums der Verdacht, er könne sein Mandat im Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Nolte hatte diese Einschätzung als „lächerlich“ zurückgewiesen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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