Viele Urlauber kennen das Problem: Kaum beginnt der Ferientag, sind die Sonnenliegen am Hotelpool bereits mit Handtüchern belegt. Das Amtsgericht Hannover hat nun entschieden, dass ein Reiseveranstalter in so einem Fall handeln muss. Tut er das nicht, kann der Reisepreis gemindert werden.
In dem verhandelten Fall verlangte ein Urlauber 986,70 Euro von seinem Reiseveranstalter zurück. Nach Auffassung des Gerichts steht ihm diese Summe zu. Ein Sprecher des Gerichts betonte jedoch, dass es sich um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.
Der Mann hatte für August 2024 eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos gebucht und dafür 7.186 Euro bezahlt. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Liegen am Pool schon ab 6.00 Uhr morgens entgegen der geltenden Regeln mit Handtüchern reserviert, obwohl sie zunächst gar nicht genutzt wurden. Der Kläger habe sich deshalb sowohl an die Reiseleitung als auch an das Hotelpersonal gewandt – ohne Erfolg. Gerade für seine Familie und die Kinder sei der Pool jedoch von besonderer Bedeutung gewesen.
Gericht erkennt Reisemangel an
Das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass die blockierten Liegen einen Reisemangel darstellen. Für die betroffenen zehn Urlaubstage sei daher eine Minderung des Reisepreises um jeweils 15 Prozent gerechtfertigt. So errechnete das Gericht den Betrag von 986,70 Euro. Dabei floss auch ein, dass die Unterkunft dem gehobenen Preissegment zuzuordnen war.
Gegen einen Mahnbescheid über diese Summe hatte der Reiseveranstalter zunächst Widerspruch eingelegt, zahlte aber 350 Euro. Das Gericht sprach dem Kläger nun auch den noch offenen Restbetrag von 636,70 Euro zu. Nach Angaben des Gerichtssprechers entspricht die Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, wonach in solchen Konstellationen durchaus ein Reisemangel vorliegen kann.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion