Gut zehn Monate nach dem tödlichen Badeunfall zweier Schwestern in Unterfranken hat das Amtsgericht Schweinfurt die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Von einer Strafe sah das Gericht jedoch ab, wie eine Sprecherin mitteilte.
Nach Auffassung des Gerichts sind die 33 Jahre alte Mutter und der 39 Jahre alte Vater durch den Tod ihrer beiden Kinder bereits so schwer getroffen, dass eine zusätzliche Bestrafung nicht angemessen wäre. Eine Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, erfolgte nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Kinder ertranken nach Badeunfall
Nach dem Unglück am 14. August 2025 hatte die Obduktion ergeben, dass die sechs und sieben Jahre alten Mädchen ertrunken waren. Laut Anklage befanden sich die Kinder mindestens zehn Minuten unter Wasser.
Keine Schwimmhilfen am See
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern die beiden Schwestern an dem See für mindestens 15 Minuten nicht im Blick hatten, obwohl die Kinder nicht schwimmen konnten. Nach Angaben der Anklage trugen die Mädchen zudem keine Schwimmflügel oder andere Schwimmhilfen, die ein Untergehen hätten verhindern können.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in ihren Plädoyers beantragt, von einer Strafe abzusehen.
Badegäste fanden die Mädchen im Wasser
Ein Badegast entdeckte die leblose Siebenjährige etwa 15 Meter vom Ufer entfernt im Wasser treibend. Laut Anklage lag das Kind mit dem Kopf nach unten im See und bewegte sich nicht. Kurz darauf fand ein weiterer Helfer auch die jüngere Schwester unter der Wasseroberfläche.
Beide Mädchen wurden noch vor Ort reanimiert und anschließend in Kliniken gebracht. Die Siebenjährige starb einen Tag später, der Tod der sechsjährigen Schwester wurde am darauffolgenden Tag bekannt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion