Familienministerin Karin Prien spricht sich für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und Snapchat aus. Die CDU-Politikerin erklärte in Berlin, sie halte diesen Ansatz grundsätzlich für richtig.
Nach Priens Vorstellung soll die Regelung auf europäischer Ebene geschaffen werden. Falls dort jedoch nicht schnell genug ausreichende Fortschritte erzielt würden, wolle sie parallel nationale Vorgaben vorbereiten.
Für Kinder unter 13 Jahren soll es nach ihren Plänen einen gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt geben. Dadurch könnten auch Jüngere nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote nutzen. Zudem fordert Prien eine wirksame Altersüberprüfung. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Schutzmaßnahmen gelten.
Expertenkommission legt 56 Empfehlungen vor
Prien verweist auf die von ihr eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Die 18 Fachleute hatten seit September beraten und nun 56 Empfehlungen vorgelegt.
Hintergrund sind Sorgen um mögliche gesundheitliche und soziale Folgen für Kinder und Jugendliche – etwa durch Pornografie, Hass, Mobbing sowie durch übermäßige Nutzungszeiten. Nach Einschätzung der Kommission zeigen rund 300.000 Jugendliche ein suchtartiges Verhalten.
Bericht nennt zwei Wege
In der Frage gesetzlicher Nutzungsgrenzen war sich die Kommission nicht einig. Der Bericht nennt daher zwei Alternativen.
Die erste Variante entspricht Priens Linie: eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren sowie gestufte Schutzstandards für 13- bis 18-Jährige. Dabei sollen riskante Funktionen standardmäßig deaktiviert sein.
Die zweite Variante sieht keine einheitliche gesetzliche Altersgrenze vor. Stattdessen soll der Digital Services Act auf EU-Ebene um verbindliche Regeln ergänzt werden. Danach könnten Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen je nach Risiko für bestimmte Altersgruppen eingeschränkt werden. Welche Grenze gilt, würde sich dann aus der Risikobewertung des jeweiligen Angebots ergeben.
Im internationalen Vergleich eher milde Lösung
Die von Prien bevorzugte Regelung wäre im internationalen Vergleich eher zurückhaltend. Sie würde nur für Kinder gelten und zudem Ausnahmen zulassen. Australien ist deutlich strenger und hat Social Media bis 16 Jahre verboten. Ähnliche Modelle werden auch in Großbritannien, Frankreich und weiteren EU-Staaten geprüft oder vorbereitet.
Gleichzeitig betont die Expertenkommission, dass nationale Alleingänge vermieden werden sollten. Die großen Plattformen arbeiteten grenzüberschreitend, nationale Regeln ließen sich daher nur schwer durchsetzen. Zudem sei unklar, wie belastbar rein deutsche Vorgaben neben bestehendem EU-Recht wären.
Plattformen stärker in der Verantwortung
Die Fachleute plädieren insgesamt dafür, weniger Kinder und Jugendliche selbst in die Pflicht zu nehmen, sondern stärker die Plattformanbieter. Empfohlen wird ein verbindlicher Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen, um insbesondere Suchtgefahren zu begrenzen.
So sollen etwa algorithmisch gesteuerte Feeds, Empfehlungssysteme, personalisierte Inhalte, personalisierte Werbung sowie suchtverstärkende Elemente wie Endlos-Feeds oder Hinweise nach dem Muster „Deine Freunde warten auf dich“ nicht mehr zulässig sein.
Der Co-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller, machte deutlich, dass sich nicht Kinder an die digitale Welt anpassen müssten, sondern die digitale Welt an Kinder. Es gehe nicht darum, junge Menschen vollständig auszuschließen, sondern sie vor Inhalten und Mechanismen zu schützen, denen sie noch nicht gewachsen seien.
Auch Prien sieht darin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. Ziel sei eine Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammenbringe und Regulierung, Bildung und Prävention sinnvoll verbinde.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber