Dauerhafte Unterbringung nach tödlicher Tat im Wahn
Ein 33 Jahre alter Mann, der seit seiner Kindheit an paranoider Schizophrenie erkrankt ist, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das entschied das Landgericht München II nach einer tödlichen Tat in Olching im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann im vergangenen Juli einen ihm unbekannten Fußgänger in seinem Wahn für einen „Teufel“ gehalten, den er beseitigen müsse. Daraufhin erfasste er den 57-Jährigen mit seinem Auto. Das Opfer starb noch am Tatort an schweren Kopfverletzungen und weiteren Verletzungen.
Gericht sieht Schuldunfähigkeit
Der Vorsitzende Richter Thomas Bott erklärte laut Mitteilung, die Tat sei ausschließlich von wahnhaften Vorstellungen getragen gewesen und deshalb in ihrer Sinnlosigkeit sowohl für die Hinterbliebenen des zufällig ausgewählten Opfers als auch für das Gericht kaum begreifbar. Zur Tatzeit sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung aufgehoben gewesen.
Deshalb gilt der 33-Jährige als schuldunfähig und kann strafrechtlich nicht verurteilt werden, obwohl das Gericht die Tat rechtlich als Totschlag sowie als vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr einstufte.
Fahrerlaubnis entzogen
Wegen einer erheblichen Gefahr weiterer ähnlicher Taten ordnete das Gericht statt einer Haftstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche Maßnahme ist grundsätzlich nicht befristet, wird jedoch regelmäßig überprüft.
Zudem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Seit der Tat befindet er sich nicht in Untersuchungshaft, sondern bereits in einer psychiatrischen Klinik. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion