Eine suspendierte Bundespolizistin, die wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen verurteilt worden ist, geht gegen das Urteil vor. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Traunstein hat ihr Anwalt Revision eingelegt. Darüber hatte zuvor die Mediengruppe Bayern berichtet.
Der Schritt gilt als überraschend, weil sich die Angeklagte im Verfahren auf eine Verständigung mit dem Gericht eingelassen hatte. Nachdem sie die Vorwürfe vollständig gestanden hatte, wurde der Prozess verkürzt und dem Opfer eine Aussage im Gerichtssaal erspart. Im Gegenzug war ihr ein Strafrahmen von drei bis dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt worden. Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und schöpfte damit den zugesagten Rahmen nach oben aus.
Geständnis zu Tat auf Restauranttoilette
Das Landgericht Traunstein sprach die 55-Jährige nicht nur des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen schuldig, sondern auch der Körperverletzung sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte.
Die Transfrau, die während des Prozesses in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht war, hatte eingeräumt, im August 2025 die Tochter einer Freundin während eines gemeinsamen Ausflugs auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Mit der nun eingelegten Revision ist das Urteil zunächst noch nicht rechtskräftig. Erst wenn es rechtskräftig wird, verliert sie ihren Beamtenstatus sowie ihre Pensionsansprüche.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber