Ein zu mehreren Jahren Haft verurteilter Betrüger ist mit seiner Klage gegen die Abschiebung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass der Mann nach Mazedonien ausgewiesen werden darf, obwohl er in Deutschland geboren wurde und hier aufgewachsen ist. Nach Angaben der Ausländerbehörde gilt Mazedonien als sein Herkunftsland.
Der Mann hatte sich im Jahr 2019 einer im Ausland agierenden Betrügergruppe angeschlossen, die ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen um ihr Vermögen brachte. Dabei gaben sich die Täter als Polizeibeamte aus und setzten die Opfer mit erfundenen Geschichten unter Druck. Aus Angst übergaben die Senioren Bargeld und Wertsachen an einen Abholer.
Innerhalb weniger Wochen soll die Bande auf diese Weise zwölf ältere Menschen um fast eine Million Euro gebracht haben. Der Kläger war laut Gericht als Kurier eingesetzt, brachte die Beute ins Ausland und erhielt für jede Tat 1.500 Euro. Wegen bandenmäßigen Betrugs verbüßt er derzeit eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Gericht sieht Ausweisung als gerechtfertigt an
Die Ausländerbehörde hatte nach der Verurteilung die Abschiebung angeordnet. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung unter Hinweis auf die besondere Schwere der Taten, die hohe Schadenssumme sowie die gezielte Ausnutzung der Angst älterer Menschen. Zudem sei durch die Betrugsmasche das Vertrauen in die Polizei massiv beschädigt worden, erklärte ein Gerichtssprecher.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Ausweisung auch notwendig, um andere potenzielle Täter abzuschrecken.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen Au 6 K 26.500 ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann noch beantragen, dass eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber