Lebenslange Haft nach Tötung einer 15-Jährigen bei Göttingen
Im Verfahren um den gewaltsamen Tod eines 15 Jahre alten Mädchens in einem Waldgebiet bei Göttingen hat das Landgericht eine 24-jährige deutsche Sozialarbeiterin wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war die Tat vollständig vorbereitet und geplant. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung an die Adresse der früheren Betreuerin: „Sie sind eine Mörderin.“
Die Verurteilte und die Jugendliche kannten sich aus einer Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat waren laut Gericht jedoch Konflikte der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner, den sie zurückgewinnen wollte. Dafür habe sie geplant, sich Zugriff auf das Mobiltelefon des Mädchens zu verschaffen, um in dessen Namen Nachrichten zu versenden.
Opfer in Waldstück getötet
Nach Überzeugung der Strafkammer brachte die 24-Jährige das Mädchen am 29. Juni 2025 in die Nähe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Dort machte sie die 15-Jährige demnach zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Anschließend schlug sie mit einem Stein auf das Opfer ein und fügte ihm danach Schnittverletzungen zu, die wie ein Suizid wirken sollten. Das Mädchen verblutete gegen Mitternacht. Entdeckt wurde die Leiche erst am nächsten Morgen von einer Spaziergängerin.
Angeklagte räumte Verantwortung ein
Im Prozess hatte die Frau erklärt, für den Tod der Jugendlichen verantwortlich zu sein. Einen im Voraus geplanten Mord bestritt sie jedoch. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen.
Der Vertreter der Nebenklage hatte im Namen der Mutter des Opfers neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion