Freispruch trotz Millionensumme in Auto
Ein 60 Jahre alter Mann ist vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden, obwohl Ermittler in seinem Wagen Bargeld und Gold im Gesamtwert von knapp 1,2 Millionen Euro gefunden hatten. Nach Auffassung des Landgerichts Kempten ließ sich nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen, dass die sichergestellten Werte aus Straftaten stammen. Deshalb sprach das Gericht den Angeklagten frei.
Die Kontrolle hatte im September 2025 auf der A7 bei Bad Grönenbach im Unterallgäu stattgefunden. Fahnder stoppten das Auto, als der Mann von Köln nach Italien unterwegs war. In mehreren Verstecken im Fahrzeug entdeckten die Beamten mehr als eine Million Euro, verteilt auf über 30 Bündel. Außerdem fanden sie fast zweieinhalb Kilogramm Gold. Auf die Frage, ob sich Bargeld im Auto befinde, soll der Fahrer dies mehrfach verneint haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft München vertrat die Ansicht, bei Geld und Gold handle es sich um Erlöse aus unbekannten Straftaten. Dem Gericht genügte das jedoch nicht. Nach Angaben der Kammer müsse eine mögliche Vortat zumindest in ihren Grundzügen erkennbar sein. Es reiche nicht aus, dass lediglich irgendein strafbarer Ursprung denkbar sei.
Rückgabe der Werte vorerst offen
Trotz des Freispruchs erhält der 60-Jährige das Bargeld und die Edelmetalle zunächst nicht zurück. Dabei handelt es sich um zwei selbst gegossene Goldbarren sowie sichergestellte Goldspäne. Nach Angaben des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft nun ein Einziehungsverfahren prüfen, da die Herkunft der Gegenstände weiterhin ungeklärt ist.
Auch eine Entschädigung für die rund sechs Monate Untersuchungshaft wurde dem Mann nicht zugesprochen. Nach Einschätzung der Richter musste er wegen seines Verhaltens mit staatlichen Zwangsmaßnahmen rechnen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber