Der Prozess um die tödliche Attacke auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach hat vor dem Landgericht Saarbrücken begonnen. Nach Darstellung der Anklage soll der 42 Jahre alte Angeklagte den Beamten im November 2025 bei einer geplanten Zwangsräumung mit einem großen Jagdmesser angegriffen und tödlich verletzt haben.
Schon kurz nach dem Betreten des Wohnungsflurs habe der Gerichtsvollzieher keine Möglichkeit mehr gehabt, sich zu schützen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mieter soll ein im Wohnzimmer an der Wand hängendes Messer ergriffen und mindestens 13 Mal auf den 58-Jährigen eingestochen haben. Die Stiche trafen laut Anklage Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Der Mann erlag wenig später seinen Verletzungen.
Anklage spricht von Mord
Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat wirft dem Beschuldigten Mord vor. Die Tat sei aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam begangen worden. Als Waffe habe der Mann einen sogenannten Sautöter benutzt, ein beidseitig geschliffenes Messer, das eigentlich zur Tötung von Wildschweinen bestimmt ist.
Das Opfer sei arglos und wehrlos gewesen, sagte die Anklagevertreterin. Der Angeklagte habe besonders rücksichtslos gehandelt und seine Wut über die bevorstehende Räumung an dem Gerichtsvollzieher ausgelassen.
Unmittelbar nach der Tat soll der 42-Jährige gerufen haben: „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selber schuld“. Zuvor habe er sich der Zwangsräumung zunächst verbal widersetzt und angegeben, von dem Termin nichts gewusst zu haben.
Verteidigung sieht eher Totschlag
Verteidiger Dirk Gerlach kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 26. Mai eine Einlassung seines Mandanten an. Dass es zu der Tat gekommen sei, werde nicht bestritten. Aus Sicht der Verteidigung gehe es jedoch um die rechtliche Einordnung. Gerlach erklärte, er sehe eher den Tatbestand des Totschlags als den des Mordes.

Warum es überhaupt zu der Zwangsräumung kommen sollte, blieb zum Prozessauftakt zunächst offen. Dazu wolle sich die Verteidigung später äußern.
Schuldfähigkeit im Mittelpunkt
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft litt der Angeklagte zur Tatzeit an einer psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Deshalb sei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen. Der 42-Jährige ist derzeit vorläufig in der forensischen Psychiatrie in Merzig untergebracht.
Gerichtssprecher Sebastian Abel sagte, die Frage der Schuldfähigkeit werde eine zentrale Rolle im Verfahren spielen. Der Vertreter der Nebenklage, der die Witwe des Getöteten vertritt, bewertet dies anders. Anwalt Daniel Jung geht von voller Schuldfähigkeit aus. Nach seiner Einschätzung habe der Mann bewusst getötet, um die Räumung zu verhindern.
Entsetzen über die Tat
Die tödliche Attacke hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Für das Verfahren sind bis zum 21. August noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt.
Im Gerichtssaal verfolgten auch Kollegen des getöteten Gerichtsvollziehers den Auftakt. Nach der Verlesung der Anklage zeigten sie sich tief betroffen. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland, Gerd Luckas, sprach von einer belastenden Situation. Die Tat hätte jeden aus dem Berufsstand treffen können. Zugleich wolle man mit der Anwesenheit auch der Witwe zeigen, dass sie nicht allein sei.
Luckas äußerte die Hoffnung, dass der Angeklagte nach einem Urteil nicht wieder in Freiheit kommt – unabhängig davon, in welcher Einrichtung er untergebracht wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion