Die Staatsanwaltschaft Rostock hat im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow eine Verurteilung der angeklagten 30-Jährigen wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Zudem verlangt die Anklage die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Am 33. Verhandlungstag standen am Donnerstag die Schlussvorträge der Anklage im Mittelpunkt. Oberstaatsanwalt Harald Nowack betonte, die Staatsanwaltschaft mache sich diese Entscheidung nicht leicht. Statistisch bedeute eine Verurteilung mit festgestellter besonderer Schwere der Schuld häufig eine tatsächliche Haftdauer von etwa 20 bis 30 Jahren. Nach Einschätzung Nowacks könnte die Angeklagte dann möglicherweise erst gegen Ende ihrer 50er Jahre wieder freikommen.
Die Deutsche bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie Fabian am 10. Oktober 2025 von dessen Wohnung abgeholt, ihn später mit einem Messer getötet und die Leiche anschließend angezündet haben. Der tote Junge wurde später an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, gefunden.
Anklage spricht von einer erdrückenden Indizienkette
Nowack sprach von einer „eindeutigen Indizienkette“. Auch ohne Geständnis oder unmittelbare Augenzeugen gebe es aus Sicht der Ankläger keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der 30-Jährigen.
Als wichtige Punkte nannte die Staatsanwaltschaft unter anderem Videoaufnahmen, auf denen das Auto der Angeklagten am Tag von Fabians Verschwinden in der Nähe seiner Wohnung zu sehen sein soll. Nach Darstellung der Anklage blieb ab diesem Zeitpunkt auch Fabians Handy, das zuvor ständig genutzt worden sei, ungenutzt. Hinzu komme ein Handyfoto, das die Angeklagte selbst nur etwa 1,6 Kilometer vom späteren Fundort entfernt aufgenommen haben soll. Kurz darauf habe sie ihr Mobiltelefon ausgeschaltet – etwas, das sie laut Anklage sonst nahezu nie getan habe. Zudem hätten Feldarbeiter ihr Auto unweit des späteren Fundorts gesehen.
Für Nowack wäre die Annahme, all dies sei bloßer Zufall, keine überzeugende Alternative. Er betonte, dass auch Indizien vollwertige Beweismittel seien und viele Tötungsdelikte ohne sie gar nicht aufgeklärt werden könnten.
Staatsanwaltschaft sieht Motiv in der Beziehung zum Vater
Bereits zuvor hatte Staatsanwalt Oliver Schley in seinem mehr als zweieinhalbstündigen Plädoyer dargelegt, warum die Ermittler die Angeklagte für schuldig halten. Er verwies dabei auch darauf, dass die Frau nach dem Verschwinden des Jungen mehrmals am späteren Fundort gewesen sein soll: zunächst am 13. Oktober mit einem Bekannten und danach noch mit einem weiteren Bekannten, am 14. Oktober dann erneut mit einer Bekannten. An diesem Tag wurde schließlich die Leiche entdeckt und der Polizei gemeldet.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft führte die Angeklagte andere gezielt zu dem Ort, damit nicht sie selbst unmittelbar als Finderin im Mittelpunkt stand. Da sie Fabian gut kannte, habe sie unangenehme Fragen vermeiden wollen.
Das mögliche Motiv sieht die Anklage in der früheren Beziehung der Frau zu Fabians Vater. Dieser habe sich im August 2025 nach mehreren Jahren von ihr getrennt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte diese Trennung als existenzbedrohend empfand – auch, weil sie finanziell von dem Mann abhängig gewesen sein soll.
Hinzu komme ausgeprägte Eifersucht, die sich laut Anklage in zahlreichen Sprachnachrichten gezeigt habe. Ein zentraler Streitpunkt sei gewesen, dass Fabians Vater wegen des gemeinsamen Sohnes weiterhin Kontakt zu Fabians Mutter hielt. Nachdem der Kontakt zwischen Fabian und seinem Vater zeitweise abgebrochen war, habe sich nach der Trennung von der Angeklagten wieder ein regelmäßiger Umgang entwickelt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Fabian damit einer dauerhaften Beziehung der Angeklagten zu seinem Vater im Weg gestanden.
Schley warf der Angeklagten außerdem widersprüchliche, teils nachweislich falsche und wechselnde Angaben vor. Einige ihrer Erklärungen seien „abenteuerlich“ und „fernliegend“. Als Mordmerkmale nannte die Anklage Heimtücke sowie sonstige niedrige Beweggründe.
Nebenklage schließt sich den Anträgen an
Die Anwältin von Fabians Mutter, Christine Habetha, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. In ihrem Plädoyer erinnerte sie auch an das getötete Kind selbst. Fabian sei ein aktiver, liebevoller und hilfsbereiter Junge mit feinen emotionalen Antennen gewesen. Während dieser Schilderungen rang seine Mutter sichtbar um Fassung. Das Verfahren, so Habetha, habe ihrer Mandantin alles abverlangt.
Am Freitag werden die Schlussvorträge der Verteidigung erwartet. Nach früheren Angaben sollen sowohl Verteidiger Andreas Ohm als auch der zweite Verteidiger Thomas Löcker jeweils ein eigenes Plädoyer halten. Anschließend könnte die Angeklagte das letzte Wort erhalten. Mit einem Urteil wird am 10. November gerechnet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber