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Fake-Sanitäter muss zehn Jahre in Haft

Mit gefälschten Papieren erschlich er sich Jobs als Notfallsanitäter – bis ein Einsatz tödlich endete. Jetzt fiel das Urteil.

23.07.2026, 18:02 Uhr

Zehn Jahre Haft für falschen Notfallsanitäter

Ein Mann, der sich über längere Zeit mit gefälschten Nachweisen als Rettungs- und Notfallsanitäter ausgegeben haben soll, ist vom Landgericht Kleve zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den 30-Jährigen wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung schuldig. Nach Überzeugung der Kammer hatte er sich mit manipulierten Unterlagen wiederholt Einsätze im Rettungsdienst verschafft. Einer dieser Einsätze endete 2025 tödlich.

Der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren erklärte, gravierende Fehlentscheidungen des Angeklagten hätten zum Tod eines Patienten geführt. Er sprach von einem „erschreckenden Sachverhalt“ sowie einer „gemeingefährlichen Hochstapelei“. Zudem attestierte er dem Verurteilten „eine Art Größenwahn“.

Unpassendes Medikament verabreicht

Nach Darstellung der Anklage hatte der Deutsche bei einem Einsatz im August 2025 in Kamp-Lintfort einem schwer erkrankten Mann ein ungeeignetes Medikament gegeben. Außerdem soll er verhindert haben, dass ein Notarzt alarmiert wird. Der Patient starb später.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war dieses Verhalten ursächlich für den Tod des Mannes. Staatsanwalt Marco Held sprach von einem Handeln aus „übersteigertem Geltungsbedürfnis“. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung gefordert.

Angeklagter räumte Täuschung ein

Die Verteidigung hatte deutlich geringere Strafen beantragt: 18 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung sowie neun Monate wegen Urkundenfälschung. Der Anwalt des 30-Jährigen verwies zudem darauf, dass sein Mandant bereits seit elf Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Nach Auffassung der Verteidigung wäre der Tod des 80-jährigen Patienten, der chronisch herzkrank war und bereits mehrere Herzinfarkte erlitten hatte, vermutlich ohnehin nicht zu verhindern gewesen.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte eingeräumt, sich mehrfach mit falschen Dokumenten als Notfallsanitäter ausgegeben zu haben. Er betonte jedoch, er habe niemandem schaden wollen, sondern Menschen helfen wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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