Eine 58 Jahre alte Erzieherin ist vom Amtsgericht München zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie Kleinkinder in einer Krippe geschlagen, eingeschüchtert und erniedrigt haben soll. Zudem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus muss die Frau 5.000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen.
Das Schöffengericht befand sie in acht Fällen der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie in drei Fällen vorsätzlicher Körperverletzung für schuldig. Zu Beginn des Verhandlungstags hatte die Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt und Reue gezeigt. Das Gericht berücksichtigte diese persönliche Entschuldigung bei der Urteilsbegründung.
Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung plädiert. Die Anwältin sprach von einem Verfahren, das nicht nur für die Eltern, sondern auch für alle Beteiligten in der Strafjustiz sehr belastend gewesen sei.
Im Prozess entschuldigte sich die Frau mehrfach bei Zeuginnen, Zeugen und den betroffenen Kindern. Sie erklärte, sie werde sich ihr Verhalten niemals verzeihen und bedaure auch, das Vertrauen der Eltern missbraucht zu haben. Mit zwei Familien kam es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich. Wie hoch die dabei gezahlten Summen sind, blieb offen, laut Richter handelt es sich jedoch um keinen geringen Betrag.
Zweijährigem Kind mit dem Tod gedroht
Nach Überzeugung des Gerichts misshandelte die Frau zwischen April 2024 und Juli 2025 als Leiterin einer Krippengruppe wiederholt Kleinkinder. Den Ermittlungen zufolge warf sie unter anderem einen Zweijährigen so heftig zu Boden, dass dieser wegen einer schmerzhaften Ellenbogenverletzung behandelt werden musste. Ein anderes Kind soll sie mehrfach mit dem Tod bedroht haben. Außerdem verweigerte sie Kindern Essen, ließ volle Windeln oder nasse Kleidung absichtlich unverändert und beschimpfte Kinder wegen ihrer Herkunft sowie mangelnder Deutschkenntnisse.

Kollegin informierte neue Leitung
Aufgedeckt wurden die Vorfälle durch eine Kollegin, die sich engagiert an die Leitung wandte. Nach den Ermittlungen hatte sie die damalige Kita-Chefin mehrfach informiert, ohne dass etwas unternommen wurde. Deshalb war zunächst auch gegen diese Erzieherin wegen Beihilfe durch Unterlassen ermittelt worden. Das Verfahren wurde inzwischen jedoch vorläufig gegen Auflagen eingestellt.
Erst nach einem Wechsel in der Leitung meldete die Zeugin die Vorfälle gemeinsam mit weiteren Beschäftigten erneut der neuen Chefin. Die 58-Jährige wurde daraufhin sofort von ihrer Arbeit freigestellt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber