Ein 38 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Ellwangen eingeräumt, seine Ehefrau durch einen Schuss in den Kopf getötet zu haben. Nach Angaben des Angeklagten, die sein Verteidiger verlas, sei die Tat jedoch nicht geplant gewesen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem anderen Ablauf aus. Sie wirft dem Mann vor, seine Frau im Februar in Schrozberg im Landkreis Schwäbisch Hall aus nur 40 bis 50 Zentimetern Entfernung mit einer Pistole in die Stirn geschossen zu haben. Als Motiv nennt die Anklage Eifersucht. Demnach habe sich der Mann in seiner Ehre verletzt gefühlt und seine Frau bestrafen sowie seine Ehre durch die Tat wiederherstellen wollen.
Streit am Geburtstag des Sohnes
Nach Darstellung des Angeklagten kam es am 18. Geburtstag des ältesten Sohnes zur Eskalation. Der Sohn sollte nach seinen Angaben die beiden Familienbetriebe übernehmen, was zuvor mit der Ehefrau abgesprochen gewesen sei. Unerwartet habe sie davon dann nichts mehr wissen wollen. In dem Streit sei die Situation außer Kontrolle geraten. Die Waffe habe er eigenen Angaben zufolge bei sich getragen, weil er Geld aus Spielautomaten abgeholt und sie zum Selbstschutz dabeigehabt habe.
Die Staatsanwaltschaft ist hingegen überzeugt, dass der Gastronom die Tat über längere Zeit vorbereitet hatte. Ein Gutachter bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit. Mit einem Urteil in dem Mordprozess wird Ende Oktober gerechnet.
Anklage: Auf der Feuertreppe aufgelauert
Laut Anklage soll der Mann seiner Ehefrau am 10. Februar auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss aufgelauert haben. Als die 38-Jährige den Imbiss durch den Hinterausgang verlassen wollte, um über die Treppe in die gemeinsame Wohnung zu gelangen, soll er aus erhöhter Position mit einer Walther PPK auf sie geschossen haben. Die Frau starb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers stammen beide Eheleute aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit.
Vorwurf: Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Die Anklage wirft dem 38-Jährigen Mord vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe die Frau in dem Moment nicht mit einem Angriff auf ihr Leben gerechnet. Diese Arg- und Wehrlosigkeit habe der auf der Feuertreppe wartende Ehemann gezielt ausgenutzt. Deshalb sieht die Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Zudem geht die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen aus. Sie wirft dem Mann vor, aus Besitzdenken und einem übersteigerten Ehrverständnis gehandelt zu haben, das aus seiner Sicht durch eine angebliche Untreue seiner Ehefrau verletzt worden sei. Nach Überzeugung der Anklage sollte die Frau dafür mit dem Tod bestraft werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber