EU-Kommission nennt Altersgrenzen für Social Media: Unter 13 tabu, ab 13 nur Mini-Konten
Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten deutlich stärker einschränken. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte im EU-Parlament in Straßburg nun konkrete Altersstufen: Unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke tabu sein, ein eigenes Nutzerkonto soll es erst ab 15 Jahren geben.
Damit konkretisiert Brüssel seine Pläne für schärfere Regeln beim Kinder- und Jugendschutz im Netz. Klar ist aber auch: Ein sofortiges Social-Media-Verbot ist damit noch nicht beschlossen.
Noch kein beschlossenes Social-Media-Verbot
An diesem Donnerstag will von der Leyen zunächst den eigentlichen Gesetzestext mit Details vorlegen. Danach müssen sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten mit dem Vorschlag befassen. Bis daraus verbindliche Regeln werden, könnten noch Monate oder sogar Jahre vergehen.
Was Brüssel genau vorschlägt
Nach den Vorstellungen der Kommission sollen Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke wie TikTok, Snapchat oder Instagram nicht nutzen dürfen. Zwar schreiben viele große Plattformen schon heute ein Mindestalter von 13 Jahren in ihren Nutzungsbedingungen vor. EU-Aufseher bemängeln aber seit Langem, dass diese Grenze in der Praxis oft nicht wirksam kontrolliert wird.
Genau das soll sich ändern: Nicht mehr Eltern oder Kinder allein sollen in der Verantwortung stehen, sondern die Plattformen selbst. Von der Leyen sprach von einer Umkehr der Beweislast. Die Anbieter müssten nachweisen, dass ihre Dienste sicher sind.
Ab 13 Jahren nur eingeschränkte „Mini-Konten“
Für Jugendliche ab 13 Jahren sieht der Vorstoß eine abgestufte Nutzung vor. Sie sollen sogenannte Mini-Konten nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und überwacht werden. Diese Konten sollen nur begrenzte Funktionen haben und auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein.
Ein vollständig eigenes Konto soll es erst ab 15 Jahren geben – und auch dann nur, wenn die Plattform ein sicheres Design nachweisen kann.
Welche Sicherheitsregeln geplant sind
Die EU-Kommission setzt dabei auf das Prinzip „Safety by Design“. Gemeint ist, dass Schutzmechanismen von Anfang an fest in die Angebote eingebaut sein sollen.
Dazu zählt aus Sicht der Kommission unter anderem:
- keine suchtfördernden Algorithmen,
- kein endloses Scrollen,
- kein automatisches Abspielen von Videos,
- eingebaute Begrenzungen für Bildschirmzeiten,
- weitere technische Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche.
Jugendliche ab 15 Jahren sollen soziale Medien also nur dann eigenständig nutzen dürfen, wenn Plattformen belegen können, dass ihre Angebote entsprechend sicher gestaltet sind.
Warum die EU-Kommission Einschränkungen will
Von der Leyen begründete den Vorstoß mit den Folgen intensiver Smartphone- und Social-Media-Nutzung für Kinder. Junge Europäer verbrächten inzwischen vier bis sechs Stunden täglich vor Bildschirmen. Kinder würden immer tiefer in Feeds gezogen, die sie zum Weiterscrollen verleiten sollen, warnte sie.
Nach ihren Worten gehe es um eine massive Vereinnahmung von Aufmerksamkeit, Konzentration und geistiger Entwicklung. Das nehme Kindern ein Stück Kindheit. Kinder bräuchten Zeit, auch Langeweile sei wichtig, damit sie Fantasie entwickeln, mit anderen sprechen, diskutieren und sich eine eigene Meinung bilden.
Von der Leyen verwies zudem auf konkrete Risiken, die Eltern täglich bemerkten – darunter Schlafmangel, Ängste und sogar Selbstverletzungen. Auch KI-generierte sexualisierte Bilder nannte sie als Problem.
Warum das auch für Deutschland wichtig ist
Die Pläne aus Brüssel sind für die Debatte in Deutschland zentral. Deutschland könnte zwar grundsätzlich selbst Regeln festlegen, ab welchem Alter soziale Netzwerke erlaubt sind. Die Kontrolle läge dann aber weitgehend bei den Eltern.
Sollen dagegen große Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat direkt zu Alterskontrollen und Schutzmaßnahmen verpflichtet werden, ist die EU-Kommission entscheidend. In wichtigen Teilen der Digitalpolitik hat Brüssel hier das Vorschlags- und Durchsetzungsrecht gegenüber den Online-Konzernen.
Was die Bundesregierung plant
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) spricht sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren aus. Eine von ihr eingesetzte Expertenkommission hatte im Sommer umfangreiche Vorschläge für besseren Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum vorgelegt. Darin geht es auch um eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung von Social-Media-Konten.
Zudem befürwortet Prien abgestufte Schutzkonzepte für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren. Zuletzt betonte sie allerdings, der Schlüssel liege „ein bisschen in Brüssel“. Nationale Regeln hätten Grenzen, weshalb eine europäische Lösung nötig sei. Für Oktober kündigte sie Eckpunkte für Übergangsregelungen in Deutschland an.
Frankreich ist schon weiter
Im Nachbarland Frankreich sind die Pläne bereits konkreter. Dort ist ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige vorgesehen. Ein erster Gesetzentwurf war nach Ansicht der EU-Kommission jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu Wochenbeginn reichte Paris eine überarbeitete Fassung ein.
So könnte die Alterskontrolle praktisch laufen
Bei der technischen Umsetzung dürfte eine künftige EU-Anwendung eine wichtige Rolle spielen: die digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Sie soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein und eine Möglichkeit zur Altersverifikation enthalten.
Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer lediglich ihr Mindestalter nachweisen, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum an große Plattformen weiterzugeben. Sollte das Gesetz in dieser Form kommen, müssten wahrscheinlich viele Nutzer beliebter Online-Dienste ihr Alter regelmäßig auf diesem Weg bestätigen.
Experten empfehlen schon länger strengere Regeln
Von der Leyen verwies auch auf Empfehlungen einer von ihr einberufenen Expertenkommission. Diese hatte im Juli vorgeschlagen, den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren in allen EU-Staaten zu beschränken.
Nach dieser Empfehlung sollten Kinder bis zu dieser Altersgrenze soziale Medien und andere digitale Dienste nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext und zudem zeitlich begrenzt nutzen. Ab 13 Jahren sollten Jugendliche dann schrittweise selbstständiger Zugang zu altersgerechten Angeboten erhalten.
Der weitere Weg
Die EU-Kommission kann Gesetzesvorschläge auf den Weg bringen, beschlossen sind sie damit aber noch nicht. Für ein Inkrafttreten müssten sowohl das Europäische Parlament als auch die 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Erst danach könnten die angekündigten Altersgrenzen europaweit verbindlich werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber